Bundespolizei stellt Haftbefehle bei Grenzkontrolle im Erzgebirge fest

Einlieferung in Justizvollzugsanstalt nach Feststellung von Haftbefehlen

Reitzenhain

In der Nacht zum Donnerstag, gegen 02.25 Uhr, wurde ein 39-jähriger moldawischer Staatsangehöriger im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen bei seiner Einreise aus Richtung Tschechien am Grenzübergang Reitzenhain durch Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrolliert.

Feststellung von mehreren Verurteilungen

Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten zwei Ausschreibungen zur Strafvollstreckung fest. Der Mann war 2021 vom Amtsgericht Görlitz wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe von 700,49 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt worden. 2022 folgte eine erneute Verurteilung durch das Amtsgericht Weiden wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe von 2.682,50 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen.

Einlieferung in die JVA

Da die Strafen noch nicht beglichen wurden und vor Ort keine Zahlung möglich war, wird der 39-Jährige nun in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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