Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz kontrollierten am 6. Dezember um 10.40 Uhr einen 24 Jahre alten Rumäne.
Gegen ihn lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort der Staatsanwaltschaft Wiesbaden vor. Er konnte die geforderte Gesamtsumme von über 500 EUR aufbringen und in das Bundesgebiet einreisen.
Auch am Freitag:
Am selben Tag um 13.30 Uhr wurde ein 31 Jahre alter moldauischer Staatsangehöriger zur Einreisekontrolle vorstellig. Auch er musste über 700 EUR für einen Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis von der Staatsanwaltschaft Dresden aufbringen um seine Reise fortzusetzen.
Am Samstag:
Wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz der Staatsanwaltschaft Passau war bei einem 63-jährigen Tschechen noch ein Haftbefehl offen. Er wurde am 7. Dezember um 5.45 Uhr zur Einreisekontrolle vorstellig. Ihm wurde die Weiterreise gestattet, er konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 600 EUR aufbringen.
Am Sonntag:
Am 8. Dezember um 3.40 Uhr wurde ein 23 Jahre alter Mann aus Nordmazedonien zur Einreisekontrolle am Grenzübergang in Reitzenhain vorstellig.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zum Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Diebstahl. Bei ihm war noch eine Geldstrafe von 180 EUR offen. Er konnte das Geld aufbringen und seine Reise fortsetzen.
Eine Ausschreibung zur Festnahme wegen Diebstahl der Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau lag bei einem 35-jährigen Rumänen vor. Er wurde ebenfalls am 8.Dezember kontrolliert. Ihm war es nicht möglich die geforderte Geldstrafe in Höhe von über 1000 EUR aufzubringen, er wurde in die JVA Zwickau eingeliefert.
Ebenfalls am 8. Dezember um 23.30 Uhr wurde ein 37 Jahre alter Rumäne am Grenzübergang in Reitzenhain kontrolliert, auch bei ihm lag ein Haftbefehl wegen Diebstahl vor. Nachdem er die geforderte Gesamtgeldstrafe von über 900 EUR bezahlt hatte, wurde ihm die Weiterreise gestattet.