Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle an Grenze im Erzgebirge

Bei den wieder eingeführten Grenzkontrollen in Reitzenhain hat die Bundespolizei mehrere Personen mit Haftbefehlen gestoppt. Ein Mann musste in Haft, andere konnten ihre Geldstrafen vor Ort begleichen.

Reitzenhain. 

Einsatzkräfte der Bundespolizei haben am Wochenende im Rahmen der wieder eingeführten Grenzkontrollen mehrere Personen festgenommen, gegen die Haftbefehle vorlagen. Die Kontrollen fanden am Grenzübergang Reitzenhain statt.

 

Zwei Männer am Samstag gestoppt

Am Samstag kontrollierten die Beamten zunächst einen 42-jährigen rumänischen und einen 37-jährigen moldauischen Staatsangehörigen. Beide wurden im Fahndungssystem mit Ausschreibungen zur Strafvollstreckung festgestellt.

 

Offene Geldstrafen bezahlt

Der 42-Jährige war vom Amtsgericht Mosbach wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 1.202,50 Euro oder 37 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Der 37-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Diebstahls gesucht. Er hatte eine offene Geldstrafe von 577,50 Euro beziehungsweise zehn Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Beide Männer konnten die fälligen Geldbeträge vor Ort bezahlen und anschließend ihre Reise fortsetzen.

 

Weitere Feststellungen am Sonntag

Auch am Sonntag registrierten die Einsatzkräfte zwei Personen, gegen die Haftbefehle vorlagen. Ein 65-jähriger ungarischer Staatsangehöriger musste wegen Gefährdung im Straßenverkehr eine Geldstrafe von 1.582,50 Euro begleichen. Ein 46-jähriger Rumäne zahlte 1.134,50 Euro, die ihm wegen fahrlässiger Körperverletzung auferlegt worden waren. Beide konnten danach weiterreisen.

 

Freiheitsstrafe für 32-Jährigen

Anders verlief die Kontrolle eines 32-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen. Gegen ihn lagen ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster über eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Paderborn vor.

 

Haft und geplante Rückführung

Der Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Zudem besteht gegen ihn eine Einreiseverweigerung in das Schengengebiet bis Oktober 2027. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe ist die Rückführung in sein Heimatland vorgesehen.

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