Eigenanteile steigen ständig: Ist die Pflege im Erzgebirge bald nicht mehr bezahlbar?

BLICK.de sprach mit Andreas Haustein über Pflegekosten und Sozialhilfe

Erzgebirge

Wie rasch kann sich von einem Tag auf den anderen alles ändern. Das bekam auch eine Familie aus dem Erzgebirge zu spüren. Die Oma, Ende 80, aber noch relativ rüstig, stürzte vor einigen Wochen schwer und zog sich mehrere Frakturen zu.

Medizinische Einschätzung: Alleinleben ausgeschlossen

„Ihre Mutter kann keineswegs mehr allein in der Wohnung bleiben. Sie ist bewegungstechnisch stark eingeschränkt und wird zunehmend dement“, so die Einschätzung der Mediziner bei ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus. Ein Pflegeplatz musste her.

Verzweifelte Suche nach einem Pflegeheimplatz

Zwei Wochen lang telefonierten die Angehörigen Pflegeeinrichtungen in der Region, sachsenweit und sogar darüber hinaus ab. Entweder keine Kapazitäten oder unbezahlbar. Wohin nun mit Oma Luise? Sie mit nach Hause zu nehmen kam nicht infrage, da die Rentnerin bettlägrig ist und die Angehörigen mit der Rund-um-die-Uhr-Pflege mehr als überfordert wären.

Ein Platz wird frei – vorerst Erleichterung

Dann kam der erlösende Anruf: „Wir hätten da was frei in einem Doppelzimmer unserer Einrichtung“. So nahmen die Dingen ihren Lauf und Oma Luise wurde liegend mit dem Krankentransport ins Pflegeheim gebracht. Wer jedoch annimmt, dass damit die Sorgen der Angehörigen der Vergangenheit angehörten, irrt.

Hohe Eigenanteile trotz Pflegegrad 4

„Unsere Oma hat mit Witwenrente keine schlechte Rente. Dazu Pflegegrad 4. Das sind zusammen ca. 4.350 Euro. Das reicht dicke für einen Pflegeplatz. Dachten wir. Die Ernüchterung kam rasch“, so der Sohn der zu Pflegenden. „Was die meisten Leute nämlich nicht wissen, ist, dass die Pflegeeinrichtungen den Pflegegrad direkt mit der Pflegekasse abrechnen dürfen. Er kann also nicht vom monatlichen Eigenanteil, im Fall unserem Beispiel 3.200 Euro pro Monat - , abgezogen werden. Für Luise bedeutet das, monatlich knapp 900 Euro vom Ersparten zu zahlen, welches nach jetzigem Stand jedoch nur ein Jahr lang reicht. Doch wie dann weiter? Schließlich flattern auch in Abständen weitere Erhöhungen ins Haus“, so der Sohn weiter.

Pflegekosten als gesellschaftliches Thema

Die BLICK.de-Redaktion hat dazu Andreas Haustein, Geschäftsführer der Sozialbetriebe Mittleres Erzgebirge gGmbH um einige Auskünfte zu dieser Thematik gebeten. Dabei geht es darum, etwas Aufklärungshilfe im Pflegekostendschungel zu leisten.

An die 86 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Liegt das nur an der demografischen Entwicklung und den stetig steigenden Kosten in den Pflegeeinrichtungen?

Andreas Haustein: „Einerseits ja. Der Trend zur ambulanten Versorgung ist nicht nur ökonomisch zu begründen, sondern auch durch die persönlichen Wünsche von Angehörigen bzw. zu pflegenden Menschen bedingt. Außerdem ist durch die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade das Einschätzungsinstrument der Pflegebedürftigkeit reformiert worden, in der Folge (vor allem durch die stärkere Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen) nimmt die Pflegebedürftigkeit zu.“

Die Pflegeeinrichtungen erhöhen stetig die Eigenanteile. Welche Kosten werden damit bestritten? Was wird also von 3.200 Euro und mehr pro Monat und Person alles gedeckt?

Andreas Haustein: „Die Eigenanteile bestehen aus unterschiedlichen Teilen. Diese werden mit den zuständigen Körperschaften verhandelt/vereinbart und können nicht willkürlich erhöht werden. Vom Pflegesatz (pflegebedingter Aufwand inkl. Ausbildungsumlagen, Unterkunft, Verpflegung) werden Personalkosten, Sachkosten, ggf. Kosten für fremdbezogene Leistungen (Winterdienst, externe Wäscherei, etc. bis zum Leistungsmaximum bestritten. Investitionskosten wie investive Aufwendungen (Kosten des Gebäudes, Instandhaltung,ggf. Fremdkapitalkosten zählen zum Eigenanteil. Ebenso Kosten für zusätzliche Serviceleistungen, die über die laut Rahmenvertrag zu leistende Versorgung hinausgehen (z.B. Begleitung außer Haus). Personalkosten für zusätzliches Pflegepersonal zahlt dagegen die Pflegekasse. Sachleistungsbeträge der Kassen je Pflegegrad werden von den Gesamtkosten des Pflegesatzes abgezogen. Der den Leistungsbetrag der Kasse übersteigende Anteil verbleibt als Eigenanteil.“

Was, wenn Rente/Witwenrente nicht ausreichen und es keine Rücklagen gibt?

Andreas Haustein: „Dann ist ein Antrag auf Hilfe zur Pflege bei zuständigen Sozialhilfeträger (Sozialamt) zu stellen. Vorbehaltlich einer positiven Berechtigungsprüfung zahlt der Träger dann die Eigenanteile rückwirkend zur Antragstellung, stellvertretend für den Bewohner. Dabei ist das Einkommen des Pflegebedürftigen bis zu einem Schonvermögen (sowohl bar als auch selbstgenutzte (durch Ehepartner) Immobilien) vollständig einzusetzen. Mit dem Anspruch auf Hilfe zur Pflege erwirbt der Leistungsempfänger ein Anrecht auf einen monatlichen Barbetrag zur freien Verfügung und Bekleidungsgeld. Auch gibt es ‚Rabatte‘ als Leistungszuschläge der Pflegekassen: Monat 1 bis 12 im Pflegeheim 15 Prozent, Monat 13 bis 24, 30 Prozent, Monat 25 bis 36, 50 Prozent und mehr als 36 Monate 70 Prozent.

Die Grenze für die Unterhaltspflicht von Kindern für ihre Eltern wurde 2020 auf 100.000 € Bruttojahreseinkommen angehoben. Entsprechend des Subsidiaritätsprinzips greift die Sozialhilfe/Hilfe zur Pflege als „Auffangnetz“ in solchen Fällen nicht.

Wir kündigen keine Bewohner mit laufendem Sozialhilfeantrag aufgrund ausstehender Zahlungen.“

Im Fall unserer Beispiel-Familie ist es so, dass der Antrag beim Sozialamt gestellt wurde. Die Bearbeitungszeit beträgt ab einem halben Jahr aufwärts. Der Antrag umfasste 62 Seiten. Zudem mussten 43 Nachweis-Kopien eingereicht werden. Ach, und Friseur, Fußpflege, Hygieneprodukte, vom Arzt ausgestellte grüne Rezepte usw. müssen ebenfalls aus eigener Tasche bezahlt werden.

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