Wie geht es mit dem Erzgebirgsklinikum weiter? Die Sanierung des Unternehmens schreitet planmäßig voran, darüber ist jetzt seitens der Geschäftsführung in Stollberg informiert worden. Das Amtsgericht Chemnitz hat das Eigenverwaltungsverfahren zum 1. Februar eröffnet und damit endet planmäßig das Schutzschirmverfahren, dass durch den Gesetzgeber auf drei Monate limitiert gewesen ist. So werden jetzt die Gehälter der Mitarbeiter wieder vom Unternehmen gezahlt.
Betriebsbedingte Kündigungen
Wie Marcel Koch, Geschäftsführer des Erzgebirgsklinikums sagt, habe man das Sanierungskonzept in den letzten Wochen immer weiter verfeinert: "Einer der Schlüssel ist das Thema Personal. Wir haben Gespräche geführt und die natürlich Fluktuation genutzt und haben in den Gesprächen mit den Abteilungen einen Konsens gefunden mit Versetzungen in den Abteilungen und Standorten. Gemessen am Zielplan, den wir haben, gehen wir davon aus, dass wir in den kommenden Monaten, wo das Hauptverfahren läuft, weniger als 20 betriebsbedingte Kündigungen aussprechen müssen von ursprünglich geplanten 50."
Verständnis für aktuelle Situation
Die Kündigungen betreffen den nichtmedizinischen Bereich, so Koch: "Im medizinischen Bereich haben wir die Zielstruktur bereits erreicht." Es wird an allen Standorten weiter die Grund- und Regelversorgung geben, so Koch weiter: "Doch alles, was Spezialrichtungen sind, muss konzentriert werden." Auch bei den zahlreichen Gläubigern, so Koch, stoße man weitgehend auf Verständnis für die aktuelle Situation. Man verspüre Wohlwollen und den Wunsch, dass das Erzgebirgsklinikum erhalten bleibt. "Den Interesseausgleich zwischen allen Beteiligten zu finden, das wird das Geschick der nächsten Tage und Woche sein", sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther von Flöther & Wissing, der vom Gericht als Sachwalter bestellt ist. Wie Marcel Koch sagt, seien viele Maßnahmen des Sanierungsplanes bereits umgesetzt.