Freiluftsport: Trotz Erlaubnis bleiben Fragen

krise Einhaltung der Infektionsschutz-Richtlinien muss gewährleistet sein

Annaberg-Buchholz. 

Annaberg-Buchholz. Sportanlagen unter freiem Himmel dürfen seit diesen Montag wieder genutzt werden. Allerdings bedeutet diese Lockerung der Corona-Einschränkungen nicht automatisch, dass auf Fußballplätzen, Spielfeldern oder Tartanbahnen nun automatisch wieder Hochbetrieb herrscht. "Es wird zäh anlaufen", lautet die Prognose von Daniel Schneider für die Region. Der Geschäftsführer des Kreissportbundes Erzgebirge weist dabei auf viele wichtige Fragen hin, die es noch zu klären gilt. Einheitliche Richtlinien fürs Erzgebirge, wie die Entscheidung der Staatsregierung hier umzusetzen ist, waren laut Schneider vom Referat Schule und Sport des Landratsamtes zu Beginn der Woche noch nicht zu erfahren. Generelle Aussagen seien aber auch schwer zu treffen, denn so ziemlich jeder Fall ist ein Fall für sich.

 

Kontakte bleiben verboten

 

Die Unterschiede beginnen schon mit der Sportart. Ist ein Sport kontaktlos so wie unter anderem Golf, ist der Trainingsbetrieb weitaus leichter wieder aufzunehmen als in anderen Fällen, wo Kontakte einfach dazugehören. "Bogenschießen lässt sich zum Beispiel problemlos durchführen", sagt Schneider, der selbst gern zu Pfeil und Bogen greift. Gleichzeitig jagt der KSB-Geschäftsführer aber auch gern dem runden Leder nach und weiß: "Vor allem die Fußballer scharren schon wieder mit den Füßen." Er spricht damit über eine Sportart, in der eine Entscheidung über die Wiederaufnahme des Trainings nicht leicht fallen könnte: Bestimmte Übungen wie Laufen oder Passspiel würden nicht gegen Richtlinien verstoßen, da der nötige Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird. Verboten bleiben aber weiterhin Zweikämpfe. Und schwierig wird es schon beim Torschusstraining. "Da nimmt der Torwart den Ball ja in die Hand, ohne ihn gleich zu desinfizieren", gibt Schneider zu bedenken. Ein Aspekt, der beispielsweise auch im Tennis allgegenwärtig ist und für den noch klare Richtlinien fehlen.

 

Kommunikation zwischen Verein und Kommune ist wichtig

 

Grundvoraussetzung, unter freiem Himmel neben Jogging und Radfahren wieder anderweitig aktiv zu werden, sind aber die Sportstätten. "Da muss stets der Träger entscheiden", so Schneider. Wichtig seien zudem vertragliche Vereinbarungen zwischen den Vereinen und den Kommunen beziehungsweise dem Landkreis. So muss geklärt sein, wer für die Einhaltung der Richtlinien zuständig ist. Neben der Abstandsregel, die speziell bei jungen Kindern schwer einzuhalten sein wird, gehören dazu auch die Säuberung der Sportgeräte sowie die Sanitäranlagen. "Viele hätten sich da schon eher Gedanken machen können", meint Schneider, denn eins war klar: Eine Rückkehr zur Normalität ist nur in kleinen Schritten möglich. Viele Sportgruppen unter freiem Himmel erwartet der KSB-Geschäftsführer in den kommenden Tagen daher noch nicht. Falls sich Vereine aber für diese Situation mit Ideen und Konzepten gewappnet haben, könne es schnell gehen. "Jetzt zeigt sich, wer ein guter Trainer ist", so Schneider.

 

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