Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute, am 07.08.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Stollbergs Straßen unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Freitag die mobilen Blitzer versteckt sind und worauf Sie achten müssen. In Stollberg ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiler Radarkasten aufgebaut. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 07.08.2026, 12:38 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Blitzerstandorte in Stollberg am 07.08.2026
Geblitzt wird in der Glückaufstraße, PLZ 09366 in Hoheneck. Gemeldet wurde der Blitzer am 07.08.2026 um 07:58 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h. (Standort auf der Karte ansehen.)
(Letzte Aktualisierung: 07.08.2026, 12:38 Uhr)
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Mit welchem Bußgeld muss ich rechnen, wenn ich geblitzt wurde?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. In der Regel muss man hier mit Geldstrafen rechnen, ist der Verstoß höher, können auch Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbot hinzu kommen. Wenn nicht anders vorgeschrieben, gilt außerhalb von geschlossenen Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h und innerorts entsprechend von 50 km/h.
Regelung für Pkw innerorts
| Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | ||
| 11 – 15 km/h | 50 € | ||
| 16 – 20 km/h | 70 € | ||
| 21 – 25 km/h | 115 € | 1 | |
| 26 – 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat¹ |
| 31 – 40 km/h | 260 € | 1 | 1 Monat |
| 41 – 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51 – 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 61 – 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
¹ Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h begangen wird
Regelung für Pkw außerorts
| Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | ||
| 11 – 15 km/h | 40 € | ||
| 16 – 20 km/h | 60 € | ||
| 21 – 25 km/h | 100 € | 1 | |
| 26 – 30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat¹ |
| 31 – 40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat¹ |
| 41 – 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51 – 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61 – 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
¹ Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h begangen wird
Welche Toleranzen gibt es, wenn man geblitzt wird?
Die abgezogenen Toleranzen bei mobilen Geräten sind dieselben wie bei den stationär aufgebauten Blitzern. Generell gilt: Bei einer Fahrtgeschwindigkeit von unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h vom Messwert abgezogen. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h liegt der Abzug üblicherweise bei 3 Prozent des gemessenen Wertes. Einige Blitzermodelle haben geringere Messgenauigkeiten, hier kann der Toleranzabzug auch höher angesetzt werden.
Die Funktionsweise von mobilen Blitzern
Anders als fest installierte Blitzgeräte sind mobile Blitzer schnell und unkompliziert aufgebaut und können daher an jeder Straßenecke lauern. In einer Variante wird das Gerät ganz einfach auf ein Stativ geschraubt und ist dann einsatzbereit. Oft blitzt es auch aus Autos, die am Straßenrand abgestellt sind. Die eingesetzten Technologien ähneln denen der stationären Blitzer. Überlicherweise arbeitet man mit elektromagnetischen Wellen oder Lichtsignalen, die vom Blitzer ausgesendet wird, vom Fahrzeug reflektiert und an das Messgerät zurückgeworfen wird. Aus der Zeit zwischen Aussenden und Empfangen des Signals kann dann die Geschwindigkeit berechnet werden.
Die Regeln für Blitzerwarner
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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