Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute, am 21.01.2025 mit überhöhter Geschwindigkeit im Stadtgebiet von Zwönitz unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Dienstag die mobilen Blitzer versteckt sind und worauf Sie achten müssen. Raser können aktuellen Infos zufolge in Zwönitz im Augenblick auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle tappen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Zwönitz kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Blitzerstandorte in Zwönitz am 21.01.2025
Geblitzt wird in der Zwönitzer Straße, PLZ 08297 in Brünlos. Gemeldet wurde der Blitzer am 21.01.2025 um 17:42 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h. (Standort auf der Karte ansehen.)
(Stand von: 21.01.2025, 18:22 Uhr)
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Mit welchem Bußgeld muss ich rechnen, wenn ich geblitzt wurde?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. In der Regel muss man hier mit Geldstrafen rechnen, ist der Verstoß höher, können auch Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbot hinzu kommen. Wenn nicht anders vorgeschrieben, gilt außerhalb von geschlossenen Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h und innerorts entsprechend von 50 km/h.
Regelung für Pkw innerorts
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 30 € | ||
11 – 15 km/h | 50 € | ||
16 – 20 km/h | 70 € | ||
21 – 25 km/h | 115 € | 1 | |
26 – 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat¹ |
31 – 40 km/h | 260 € | 1 | 1 Monat |
41 – 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
51 – 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
61 – 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
¹ Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h begangen wird
Regelung für Pkw außerorts
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 20 € | ||
11 – 15 km/h | 40 € | ||
16 – 20 km/h | 60 € | ||
21 – 25 km/h | 100 € | 1 | |
26 – 30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat¹ |
31 – 40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat¹ |
41 – 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
51 – 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
61 – 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
¹ Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h begangen wird
Welche Toleranzen gelten bei mobilen Blitzgeräten?
Die abgezogenen Toleranzen bei mobilen Geräten sind dieselben wie bei den stationär aufgebauten Blitzern. Generell gilt: Bei einer Fahrtgeschwindigkeit von unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h vom Messwert abgezogen. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h liegt der Abzug üblicherweise bei 3 Prozent des gemessenen Wertes. Einige Blitzermodelle haben geringere Messgenauigkeiten, hier kann der Toleranzabzug auch höher angesetzt werden.
Mobile Blitzer: Wie die flexiblen Geräte arbeiten
Die Varianten mobiler Messstellen sind vielfätig. Es gibt verschiedene Standgeräte, die einfach auf einen Standfuß oder ein Stativ montiert werden können und schnell einsatzbereit sind. Die Polizei kann so sehr flexibel Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen überwachen. Allseits bekannt sind mittlerweile auch Blitzer-Anhänger in verschiedenen Ausführungen (sogenannte Enforcement Trailer). Aus technologischer Sicht unterscheidet man im Allgemeinen zwischen Laser- und Radarmessgeräten. Seltener können auch Sensor-Messgeräte zum Einsatz kommen.
DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.