Hortbetreuung auf hohem Niveau

Satzung Neukirchen verändert Gebühren und Betreuungszeiten

Neukirchen/Erzgebirge. 

Neukirchen/Erzgebirge. Die Gemeinde Neukirchen/Erzgebirge hebt die Elternbeiträge in Kinderkrippe, Kindergarten und Hort an. Zudem geht die Gemeinde neue Wege bei der Betreuung im Hort. Dort können Erzieher auch am Vormittag bei Unterrichtsausfall zum Einsatz kommen. Bürgermeister Sascha Thamm möchte damit die Betreuungsqualität im Hort auf eine neue Stufe heben.

Um die Pläne in die Tat umzusetzen, musste die Gebührensatzung geändert werden. "Wir haben nicht mehr sechs verschiedene Zeitmodelle bei der Betreuung", sagte Bürgermeister Thamm in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates.

 

Minimum bei jeder Klassenstufe

Zwischen zwei bis maximal sieben Stunden konnten Eltern früher bei den Betreuungszeiten im Hort wählen. In der neuen Satzung sind noch drei mögliche Zeiten verankert. Das Minimum der Betreuungszeit liegt demnach bei vier Stunden im Bereich der 3. und 4. Klassen. Eltern von Erst- und Zweitklässler können sich für ein Minimum von fünf Stunden Betreuungszeit entscheiden. Das Maximum in allen Klassenstufen liegt bei sechs Stunden. Der Elternbeitrag erhöht sich bei der längsten Betreuungszeit von 64,61 Euro auf 70 Euro.

 

Hort und Schule ziehen an einem Strang

Hintergrund der Veränderungen ist es, dass die Erzieherinnen so effektiver eingesetzt werden können und den Kindern beispielsweise beim Ausfall eines Lehrers zur Seite stehen. Schule und Hort ziehen an einem Strang.

Neueinstellungen wird es allerdings nicht geben. Das Konzept, was aktuell bereits getestet wird, werde mit bestehendem Personal umgesetzt. Allerdings könne deren Einsatz jetzt effektiver erfolgen. Ebenfalls in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates stand die Gebührensatzung in Kinderkrippe und Kindergarten auf der Tagesordnung. Bei neunstündiger Betreuung steigen die Elternbeiträge ab 2023 von 215 auf 230 Euro und im Kindergarten von 120 auf 130 Euro. Die Gemeinderäte stimmten den Erhöhungen zu.

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