Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz kontrollierten am Donnerstagnachmittag um 14. 30 Uhr am Grenzübergang in Bärenstein zwei Jugendliche nach erfolgter Einreise aus Tschechien. Die beiden Deutschen im Alter von 16 und 17 Jahren waren zu Fuß unterwegs.
Verbotene Feuerwerkskörper bei Kontrolle entdeckt
Bei der Nachschau in den mitgeführten Rucksäcken konnten verbotene Feuerwerkskörper aus Tschechien festgestellt werden. Bei dem 17-Jährigen hat die Nettoexplosivmasse der verbotenen Pyrotechnik 480 Gramm betragen und bei dem 16-Jährigen über 330 Gramm.
Strafrechtliche Konsequenzen für die Jugendlichen
Die Beiden müssen sich nun wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verantworten, die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt und nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden sie an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.
Finanzielle Folgen: Vernichtung der Feuerwerkskörper auf Kosten der Täter
Neben einer Strafanzeige erwartet die Jugendlichen, die die verbotenen Feuerwerkskörper nach Deutschland einführten, auch eine finanzielle Forderung für den professionellen Transport und die Vernichtung der verbotenen Feuerwerkskörper durch die Bundespolizei.
Strafen und Gefahren durch nicht zugelassene Feuerwerkskörper
Vielen ist nicht bewusst, dass sie sich nicht nur den Gefahren aussetzen, sondern auch noch strafbar machen. Denn der Gesetzgeber hat aufgrund der großen Gefahr, die von nicht geprüften und nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ausgeht, die Einfuhr, den Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen unter Strafe gestellt. Verstöße können mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Aus diesem Grund rät die Polizei: Finger weg von verbotenen Feuerwerkskörpern.