Mit Jahresstart keine Tourismusabgabe mehr in Stollberg

Abgabe Wirtschaftlichkeit war in Frage gestellt

Stollberg. 

Stollberg. Die Große Kreisstadt Stollberg hat bisher jährlich eine Tourismusabgabe zur Deckung des gemeindlichen Aufwands für die Tourismusförderung erhoben. Diese fällt ab heute weg - der Stadtrat hat den Beschluss gefasst, die bestehende Satzung aufzuheben. Hintergrund ist: mit der Abgabe sind jährlich rund 33.000 Euro an Einnahmen erzielt worden und im Gegenzug stand für die Bearbeitung der Tourismusabgabe jährlich ein Verwaltungsaufwand in Höhe von rund 30.800 Euro.

Neue Kalkulation alle fünf Jahre

Die Wirtschaftlichkeit zwischen Aufwand und Nutzen sei nicht gegeben. Die Kalkulation der Tourismusabgabe muss gemäß der Rechtsaufsichtsbehörde aller fünf Jahre angepasst werden. Bedeutet, es muss eine neue Kalkulation erstellt werden. Wie es von der Kommune heißt, sind dafür bisher etwa 100 Arbeitsstunden aufgewendet worden und für die abschließende Kalkulation müssten weitere rund 200 Arbeitsstunden investiert werden, was einen zusätzlichen finanziellen Aufwand in Höhe von 13.500 Euro bedeuten würde.

Unterlagen zur Berechnung der Tourismusabgabe nötig

Wenn die Kalkulation, wie dies empfohlen ist, nach dem Maßstab der Anzahl der Mitarbeiter, nach den Umsätzen oder dem Gewinn des Abgabepflichtigen berechnet werden, dann müsste sich die Kommune aller fünf Jahre neue Unterlagen von den Abgabepflichtigen einreichen lassen für die Berechnung der Tourismusabgabe. In dem Falle müsse man entsprechend dem Arbeitsstunden mit einen finanzieller Aufwand von rund 4.500 Euro kalkulieren.

Wirtschaftlichkeit der Tourismusabgabe steht in Frage

Was seitens der Kommune schwer einzuschätzen sei, ist, wie sich die Höhe der Einnahmen aus der Tourismusabgabe nach Anpassung der Kalkulation verändert. Eine rechtliche Beratung hat ergeben, dass in der aktuellen Satzung der Personenkreis zu allgemein gehalten ist und dezimiert werden müsste. Bedeutet eine Reduzierung der Abgabepflichtigen. Da sich durch eine mögliche Veränderung der Kalkulationsgrundlage voraussichtlich auch die Höhe der Einnahmen aus der Tourismusabgabe verringert, stehe die zukünftige Wirtschaftlichkeit der Tourismusabgabe in Frage.

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