Am Wochenende konnten drei Männer ihre Einreise nach Deutschland fortsetzen, nachdem sie ihre offenen Geldstrafen beglichen hatten.
Kontrolle eines Rumänen
Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten zunächst am Samstag gegen 20 Uhr im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen in Reitzenhain einen 40-jährigen rumänischen Staatsangehörigen.
Ausschreibung zur Strafvollstreckung und Fahren
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Osnabrück fest.
Vierstellige Geldstrafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis hatte er noch eine offene Geldstrafe in Höhe von 1077,50 Euro zu begleichen. Er zahlte diese vor Ort und konnte anschließend weiterreisen.
Kontrolle eines Ukrainers
Vom Amtsgericht Eggenfelden war ein 62-jähriger ukrainischer Staats-angehöriger wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 3673,50 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt worden.
Nicht bezahlte Geldstrafe
Da er die Geldstrafe bislang nicht beglichen hatte, war er zur Strafvollstreckung von der Staatsanwaltschaft Landshut ausgeschrieben. Diese stellten die Einsatzkräfte am Sonntag gegen 09.30 Uhr bei der Einreisekontrolle in Reitzenhain fest. Nachdem er die offene Geldstrafe vor Ort bezahlt hatte, konnte auch er seine Fahrt fortsetzen.
Kontrolle eines Ukrainers
Gegen einen 31-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen, welcher ebenfalls am Sonntag kontrolliert wurde, lagen gleich zwei Ausschreibungen zur Strafvollstreckung vor.
Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung
Er war vom Amtsgericht Leipzig wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von insgesamt 900 Euro, sowie wegen Urkundenfälschung zu insgesamt 812 Euro verurteilt worden. Auch er konnte die offene Summe aufbringen.
Die Konsequenz: Zwei neue Strafanzeigen
Da gegen ihn noch immer ein bestehendes Fahrverbot vorlag und sein Fahrzeug zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben war, erhielt er erneut zwei Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Fortsetzung des Wegs ohne Fahrzeug
Da er nicht weiterfahren durfte, wurde das Fahrzeug abgestellt und der Fahrzeugschlüssel eingezogen. Der 31-Jährige setzte seine Reise zu Fuß fort.