Entfernt sich ein "überforderter" Autofahrer nach einem von ihm verursachten Anstoß an einen anderen Pkw vom Unfallort, weil er annahm, es habe (fast) kein Anstoß stattgefunden, so handelt es sich um ein "entschuldbares Augenblicksversagen", das seinen Vollkaskoschutz nur zu 50 Prozent entfallen lässt. (AmG Mühlheim, 27 C 1727/10).
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- <b>Recht</b> Entschuldbares Augenblickversagen

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