Schneeberger Soforthilfe ist beschlossen

Zuschuss Klein- und Kleinstunternehmen können Antrag stellen

Schneeberg. 

Die Stadt Schneeberg greift Klein- und Kleinstunternehmen aus den Branchen Handel, Dienstleistungen und Gastgewerbe mit Hauptsitz oder selbstständiger Niederlassung in Schneeberg, die maximal fünf Beschäftigte haben, bei der Bewältigung der Corona-Pandemie unter die Arme. "Wir tun das, was wir mit unserer Finanzkraft stemmen können", erklärt Schneebergs Bürgermeister Ingo Seifert, der kurz zurückschaut: "Es gab mehrfach Nachfragen, ob Schneeberg eine Soforthilfe für Kleinstunternehmen zahlt, wie das beispielsweise Dresden macht, wo 1000 Euro ausgeschüttet werden. Man kann die beiden Städte nicht vergleichen allein schon von der Finanzkraft her, die auf der Einwohnerzahl basiert." Dresden lag Ende 2019 bei 563.000 Einwohnern und die Bergstadt hat etwas über 14.000 Einwohner.

Stadt Schneeberg unterstützt Unternehmer

Ingo Seifert ist nach vielen Gesprächen, auch mit gestandenen Geschäftsinhabern erst richtig bewusst geworden, in welcher Situation viele der Kleinstunternehmer durch die Allgemeinverfügung sind. Wie der Bürgermeister erklärt, habe er die Verwaltung in seine nachdenklich emotionale Gefühlswelt mit einbezogen. Man hat im Haushalt geschaut, in wie weit man eine Soforthilfe realisieren kann und habe Mittel gefunden, die man dafür einsetzen kann: "Das machen wir unter Verzicht auf die schönen Dinge des Lebens. Die Mittel waren eigentlich dafür geplant, den Weihnachtsmarkt weiter zu verschönern und Dinge umzusetzen, die uns als Stadt Schneeberg noch attraktiver machen. Doch genau das ist denke ich momentan nachrangig. Es geht darum, den Klein- und Kleinstunternehmen ein Signal zu senden." Die Verwaltung ist auf den erweiterten Ältestenrat zugegangen und der hat einvernehmlich den Beschluss gefasst, dass eine Soforthilfe gezahlt wird. Diese erfolgt auf Antrag als nichtrückzahlbarer Zuschuss einmalig und in Höhe von maximal 500 Euro. "Sicher sind 500 Euro der berühmte Tropfen auf den heißen Stein, aber in der Situation jetzt kann diese Summe helfen. Es ist eine Geste", so Seifert.

Klein- und Kleinstunternehmen können Antrag stellen

Die Richtlinie und die Anträge sind auf der Website der Stadt Schneeberg unter: www.bergstadt-schneeberg.de abrufbar. Die Entscheidung, wer und in welcher Höhe die Zuwendung empfangen kann, entscheidet der erweiterte Ältestenrat gemeinsam mit der Stadtverwaltung am Donnerstag-Abend. Man wolle das Ganze so gerecht wir möglich gestalten, sagt Ingo Seifert. Bereits am Freitag sollen die Hilfen an die Betroffenen rausgehen.

Weiteres Entgegenkommen

Eine Sondernutzung muss zwar nach wie vor beantragt werden, allerdings fallen keine Gebühren an bis Jahresende. Das gilt für alle Händler, Geschäfte und Gastronomen, die schließen mussten. "Wir wollen, dass solche Angebote, wie Biergärten, wieder da sind und die Menschen wieder in die Stadt kommen, wenn wir in Schneeberg irgendwann wieder ein stückweit Normalität haben", so Seifert.  

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