Am 6. Mai beobachteten mehrere Anwohner in Gornau (Erzgebirgskreis, Sachsen) um die Mittagszeit ein Flugzeug in auffallend geringer Flughöhe. Die Beobachtung sorgte lokal für Verunsicherung. Es stellte sich die Frage, ob es sich um ein Luftfahrzeug der Bundeswehr handelte und zu welchem Zweck der Überflug erfolgte.
Auf Anfrage teilte das Luftfahrtamt der Bundeswehr mit, dass ein militärisches Transportflugzeug am frühen Nachmittag in der Region unterwegs war - jedoch handelte es sich dabei um einen planmäßigen Übungsflug, der unter Einhaltung aller flugbetrieblichen Vorschriften durchgeführt wurde.
Flugbewegung bestätigt - kein Tiefflug im rechtlichen Sinne
"Die Auswertung der Radardaten vom 06. Mai 2025 zeigt im Zeitraum von 13 Uhr Ortszeit bis 15 Ortszeit Uhr keinen militärischen Flugbetrieb im Bereich Gornau/Erzgebirge", so ein Sprecher des Luftfahramtes der Bundeswehr.
Dennoch ergab eine erweiterte Suche durch das Luftfahrtamt:
"Eine erweiterte Suche zeigt jedoch ein Transportflugzeug der Bundeswehr vom Typ A400M des Lufttransportgeschwaders (LTG) 62, welches nach einem Übungsanflug am Flugplatz Leipzig-Altenburg um 12:37 Uhr Ortszeit im Bereich flog."
Demnach befand sich das Flugzeug um etwa 13 Uhr südlich von Gornau, setzte seinen Flug dann fort - die Flugroute lag dabei auch im Umfeld des Orts zur beobachteten Zeit:
"Der Flugweg führte in einer Höhe von 760 Fuß (ca. 232m über Grund) mit nordöstlichem Kurs zwischen den Orten Gornau und Zschopau durch. Um 13:00 Uhr Ortszeit flog das Luftfahrzeug in westliche Richtung, in einer Höhe von 880 Fuß (ca. 268m über Grund), südlich an Gronau vorbei."
Übungsflug im Rahmen des Regelbetriebs
Das Luftfahrtamt betont, dass es sich um einen regulären Ausbildungsflug handelte:
"Nach den uns vorliegenden Daten erfolgte der Einsatz, welcher im Rahmen des täglichen Routineübungs- und Ausbildungsflugbetriebs durchgeführt wurde, unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen."
Dabei gelten klare Vorschriften für solche Einsätze.
"Die dabei einzuhaltende Mindesthöhe für Transportflugzeuge beträgt 500 Fuß (ca. 150 m) über Grund. Beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist für Transportflugzeuge eine Mindesthöhe von 2.000 Fuß (ca. 600 m) über Grund einzuhalten."
Für kleinere Orte wie Gornau seien niedrigere Höhen erlaubt - die erfassten Höhenwerte lägen entsprechend deutlich über der gesetzlichen Mindesthöhe.
Weshalb Übungsflüge notwendig sind
Auch wenn viele Trainingsinhalte heute in Simulatoren erfolgen, bliebe der reale Flugbetrieb laut Bundeswehr unverzichtbar:
"Die Erfüllung der Aufgaben der Luftstreitkräfte erfordert eine fundierte fliegerische Ausbildung und kontinuierliches Üben. Zwar werden heute bereits große Teile der fliegerischen Ausbildung ressourcen- und umweltschonend unter Nutzung von Simulatoren durchgeführt; die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld bleibt dennoch unumgänglich."
Informationen und Kontaktmöglichkeiten
Allgemeine Informationen zum militärischen Flugbetrieb seien laut Bundeswehr auf der Internetseite unter bundeswehr.de - Militärischer Flugbetrieb abrufbar. Zudem gebe es ein Bürgertelefon, über das sich die Bevölkerung mit Beobachtungen direkt an die zuständigen Stellen wenden könne. Die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten sowie Hinweise zu den für eine Bearbeitung erforderlichen Angaben seien im Bereich "Bürgerservice rund um den militärischen Flugbetrieb" auf der Website zusammengestellt.