Wird die ehemalige Schule im Erzgebirge zur Flüchtlingsunterkunft?

Stadtentwicklungsausschuss stimmt Bauantrag nicht zu

Aue-Bad Schlema

Bei einer Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Aue-Bad Schlema ging es um einen vorliegenden Bauantrag zur Umnutzung des Schulgebäudes An der Mulde 35 in Bad Schlema, dessen Eigentümer der Erzgebirgskreis ist, zur Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und geduldete Ausländer.

Dem Beschlussvorschlag, der Umnutzung nicht zuzustimmen, ist die Mehrheit des Gremiums gefolgt. Die Fraktion der Freien Wähler hat ein dreiseitiges Schreiben an Sachsens Ministerpräsidenten Michael Kertschmer formuliert.

Knapp 170 Schlafplätze sollen entstehen

Aus den Antragsunterlagen gehen Details hervor: geplant sind demnach 167 Schlafplätze verteilt über das Erdgeschoss sowie das erste und zweite Obergeschoss. Neben den Schlafräumen sind Sanitär- sowie Sozialräume auf den Etagen geplant.

Aus dem Brandschutzkonzept zum Bauantrag geht hervor, dass der Erzgebirgskreis in 2025 insgesamt 384 Asylsuchende (Stand 03.12.2025) und 434 ukrainische Kriegsflüchtlinge (Stand 26.11.) nach Zuweisung durch die Landesdirektion aufgenommen hat. Im Bereich der ukrainischen Kriegsflüchtlinge sei der Erzgebirgskreis mit 1.645 im Soll, wie es heißt.

Erstaufnahmeeinrichtungen noch immer stark frequentiert

Da die Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen noch immer stark frequentiert sind, müsse sich der Erzgebirgskreis weiterhin auf die Zuweisung von rund 50 Asylsuchenden, vornehmlich ukrainische Kriegsflüchtlinge, pro Woche einstellen.

Das ehemalige berufliche Schulzentrum-Bau soll für die Unterbringung genutzt werden.

Wechselhafte Gebäudenutzung

Besagtes Gebäude in Bad Schlema wurde bis 2012 als Berufsschule genutzt und danach stand es leer. Zu einer vorübergehenden Umnutzung als Unterkunft für minderjährige, allein reisende Asylbewerber (UMA) kam es im Dezember 2015 – genutzt wurden zu der Zeit die beiden Obergeschosse.

Eine Wiederaufnahme der Schulnutzung erfolgte im Dezember 2018. Teile im zweiten Obergeschoss wurden, auf Grundlage einer vorübergehenden Baugenehmigung, von 2023 bis 2024 wieder für die Unterbringung von 16 minderjährigen Flüchtlingen genutzt. Diese Nutzung endete im Februar 2025.

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