Verein kämpft für öffentliche Wege in Sachsen

Verein Auswirkungen von veränderten Landesstraßengesetz möglich

Lauterbach. 

Lauterbach. Die Plattenstraße verbindet Lauterbach mit Lauta. Für Landwirte ist sie eine wichtige Verkehrsader. Sie benötigen Wege wie diesen als Zufahrt zu ihren Flächen. Wanderer und Radfahrer nutzen den Weg gerne. Nur Autos und Motorräder sind hier verboten. Das könnte aber schon bald vorbei sein.

Verein "Sachsens Wege" möchte Rechtssicherheit herstellen

Grund dafür ist das im vergangenen Jahr geänderte Landesstraßengesetz. Wege die bis Ende 2022 nicht im Bestandsverzeichnis der jeweiligen Gemeinde eingetragen sind, könnten dann von den Grundstückseigentümern gesperrt oder entfernt werden. Sie würden dann ihren Status als öffentlicher Verkehrsweg verlieren. Damit entstehen Probleme für Land- und Forstwirte, aber auch für Wanderer, Fahrradfahrer und Reiter. Der Verein "Sachsens Wege" möchte Rechtssicherheit herstellen, wie dessen Gründungsmitglied Ivo Partschefeld versichert. "Alle Wege, die jetzt öffentlich sind, müssen in die Bestandsverzeichnisse aufgenommen werden", betont der Chemnitzer.

Gespräche mit Beteiligten sollen Aufschluss geben

Verantwortlich dafür seien die Städte und Gemeinden. Sie sollen diese Aufgabe gemeinsam mit den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, den Tourismusverbänden sowie den Wander-, Radsport-, Reit- und Heimatvereinen sowie den zuständigen Landratsämtern angehen. Ivo Partschefeld und seine über 50 Mitstreiter helfen gerne dabei. Sie führen Gespräche vor Ort mit den Beteiligten. "Jeder, dem wir das Problem bislang erklärt haben, hat die Brisanz des Themas erkannt", so der 42-Jährige.

Thomas Kirschstein und Matthias Espig sind nur zwei davon. Sie führen die Agrargenossenschaft Marienberg beziehungsweise die Bauernland Agrar AG Großolbersdorf. "Für uns ist es natürlich wichtig, dass wir auch in Zukunft unsere Flächen erreichen", so Matthias Espig. Ein etwa 20 Kilometer umfassendes Wegenetz ist aus seiner Sicht allein für sein Unternehmen betroffen. Er hat sich bereits mit den das Unternehmen betreffenden Kommunen in Verbindung gesetzt. Das gilt auch für Thomas Kirschstein. Er betonte, wie wichtig für die Grundstückseigentümer die Aufnahme der Wege in die Bestandsverzeichnisse ist.

Wenn Wege ihre Öffentlichkeit verlieren, fallen auch die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten von der Kommune auf die Grundstückseigentümer. Erstes Ziel des Vereins "Sachsens Wege" ist es, die Frist für die Bürger, in Bezug auf die Mitteilung der entsprechenden Wege, zu verlängern. Dazu haben sie einen Brief an die Landtagsabgeordneten verfasst. Laut aktuellem Stand müssen Bürger bis Ende dieses Jahres mitteilen, welche Wege in die Bestandsverzeichnisse aufgenommen werden sollen. "Die meisten Bürger wissen aber von dieser Gesetzesänderung nichts und sollten darüber aufgeklärt werden. Dafür brauchen wir Zeit", so Ivo Partschefeld. Er schätzt die Länge des gefährdeten Wegenetzes auf etwa 10.000 Kilometer im gesamten Freistaat. "Gibt es mehr Regelungsbedarf als die Öffentlichkeit der Wege zu sichern, könnten auch Flurbereinigungsverfahren helfen. In Großolbersdorf läuft bereits erfolgreich ein solches Verfahren", erklärt Matthias Espig. www.sachsenswege.de

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