Videokamera bei Verkehrskontrolle beschlagnahmt

Recht Frank Dehnert wird seine Dashcam nicht mehr zurückbekommen

Als Frank Dehnert am frühen Morgen des 12. Juni auf dem Weg zur Arbeit war, erlebte er eine böse Überraschung. In Höhe der Grundschule Neukirchen führte die Polizei auf der Hauptstraße eine Geschwindigkeitsmesung per Laser durch. Der 46-Jährige wurde aus dem Verkehr gezogen, obwohl er sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hat. Nachdem er seine Papiere vorgezeigt hatte, erklärte ihm der Polizeibeamte den Grund: Frank Dehnert hatte eine sogenannte Dashcam in der Windschutzscheibe angebracht. Dabei handelt es sich um eine Videokamera, die während der Fahrt das Verkehrsgeschehen aufzeichnen kann.

"Ich bekam die Kamera geschenkt. Ohne mir etwas dabei zu denken, habe ich sie in meinem Auto angebracht". Der Polizeibeamte bot ihm daraufhin an, die Kamera freiwillig auszuhändigen, ansonsten würde er einen richterlichen Beschluss dafür einholen. Dem Wunsch des Beamten kam der 46-Jährige nach, um sich keinen größeren Ärger einzuhandeln.

Im Rahmen der Sichtung des Vidomaterials wurde festgestellt, dass die Daten auf der Kamera dauerhaft abgespeichert und nicht überschrieben wurden, obwohl das Modell über eine solche Funktion verfügt. "Außerdem haben wir festgestellt, dass die Dashcam eine Blitzerwarnfunktion hat. Dies stellt einen weiteren Verstoß gemäß der Straßenverkehrsordnung dar. Aufgrunddessen wird Frank Dehnert seine Kamera nicht mehr zurückbekommen", sagt Andrzej Rydzik, stellvertretender Pressesprecher der Polizeidirektion Chemnitz. Zur Höhe des Bußgeldes, das Frank Dehnert erwartet, wollte die Polizei keine Angaben machen.


 

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