Windpark-Antrag für Heidelbachtal für jedermann einsehbar

Energie Bürger können sich einen Monat lang über Vorhaben informieren

Drebach. 

Drebach. Der Antrag einer Windkraft-Firma aus Wörrstadt, die im Drebacher Heidelbachtal drei große Windräder errichten will, liegt ab kommender Woche öffentlich aus. Vom Montag, den 23. Januar, bis Mittwoch, den 22. Februar, kann somit jeder Einsicht in die Unterlagen nehmen, die nicht nur im Landratsamt zu finden sind. Auch in den Verwaltungen von Städten und Kommunen, die von dem Vorhaben tangiert werden, sind die Dokumente zu den jeweiligen Öffnungszeiten einsehbar. Konkret geht es dabei um Drebach, Ehrenfriedersdorf, Thermalbad Wiesenbad, Thum und Wolkenstein. Einwendungen müssen in schriftlicher Form sowie unter Angabe der Anschrift der jeweiligen Personen erfolgen.

Informationen in vielerlei Hinsicht

Der größte Andrang ist wohl in Drebach zu erwarten, da die insgesamt 223 beziehungsweise 250 Meter hohen Windräder in dieser Gemeinde errichtet werden sollen. Dass sich reger Widerstand in der Bevölkerung regt, zeigt unter anderem die Bildung einer Bürgerinitiative. Unter dem Namen "Gegenwind im Heidelbachtal" haben sich mehrere Anwohner zusammengefunden, die unter anderem auch schon eine Unterschriftensammlung organisiert haben. Auch sie wollen sich die Unterlagen näher anschauen, die zum Beispiel auf Natur- und Artenschutz, Ausgleichsmaßnahmen oder technische Daten Bezug nehmen. Ebenso sind der Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie bislang eingegangene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange darin enthalten.

Einwendungsfrist endet am 22. März

"Insgesamt sind es drei Ordner", sagt Thomas Berger, der Sachgebietsleiter der Drebacher Bauverwaltung, über den Antrag. Dabei den Überblick zu behalten, könnte schwer werden. "Deshalb gibt es auch eine Kurzfassung von mehreren Seiten, auf denen die wesentlichen Punkte zusammengefasst werden", so Berger. Er verweist zudem auf die Möglichkeit, die Unterlagen im Internet einzusehen. Auch dort könne sich jedermann informieren und dann im gegebenen Fall konkrete Angaben dazu machen, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden. Die Frist für die Einwendungen endet am 22. März. Besprochen werden sie dann durch Verantwortliche vom Landratsamt nach einer möglichen Prüfung durch Sachbehörden mit der Windkraftfirma sowie denjenigen, die etwas einzuwenden haben. Dieser Erörterungstermin ist für den 26. April ab 10 Uhr im Drebacher Bürgerhaus vorgesehen.

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