Wohn- und Sondergebiet Kultur "Halde 65" soll entstehen

Infrastruktur Stadtrat billigt Entwurf des Bebauungsplanes

Aue-Bad Schlema. 

Aue-Bad Schlema. Bereits im Oktober letzten Jahres hat der Stadtrat von Aue- Bad Schlema die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Wohn- und Sondergebiet Kultur "Halde 65" in Bad Schlema im beschleunigten Verfahren beschlossen und bekannt gemacht. In ihrer jüngsten Sitzung haben die Stadträte jetzt den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung von April 2021 im beschleunigten Verfahren gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Schaffung von individuellen Wohnstandorten

Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen in einem bereits besiedelten Bereich. Mit diesem Projekt will man dem bestehenden Bedarf an individuellen Wohnstandorten und der vorhandenen Nachfrage nach der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum mit zeitgemäßen Zuschnitten gerecht werden. Die Fläche, auf der man den Wohnstandort entwickeln möchte, schließt sich im Westen an die zusammenhängende Wohnbebauung an der Rathausstraße an.

Nutzung der Fläche für Blasmusikfestival

Geplant ist es im Rahmen des Vorhabens, dass bis zu 13 Parzellen gebildet werden. Dort können Ein- und auch Mehrfamilienhäuser entstehen. Im nördlichen Bereich der sanierten Halde 65 plant man eine Fläche für kulturelle Veranstaltungen. Temporär errichtet werden soll dort beispielsweise das Festzelt für das normalerweise jährlich stattfindende Europäische Blasmusikfestival. Baubürgermeister Jens Müller sagt: "Wir wollen weitere Wohnflächen schaffen in Kombination mit besseren Rahmenbedingungen bei der Durchführung des Blasmusikfestivals. Mit der Variante zwei ist, denke ich, jetzt ein guter Kompromiss gefunden worden." Die Erwerber eines Grundstückes wissen, dass dort das Festival stattfindet und ist verpflichtet, jegliche Rechtshandlung dagegen zu unterlassen. Das kann man so vereinbaren, sagt Oberbürgermeister Heinrich Kohl.

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