Am Montagvormittag rückte die Bergsicherung an. Zwei Zugänge zum Kippenhainer Stollen wurden verschlossen. Mit Kies und Beton verschloss man die zwei Mundlöcher.
Unverständnis über Platzverweise der Polizei
Zuvor waren noch einmal drei Kameraden des Bergbau- und Höhenrettungszuges der Stadtfeuerwehr Annaberg-Buchholz vor Ort. Ein Kamerad befuhr letztmalig den Stollen. Angehörige und Freunde sind entsetzt. Freunde wollten am Montagvormittag verhindern, dass die Mundlöcher verschlossen werden. Die Polizei musste Platzverweise erteilen. Für Freunde völlig unverständlich. Der Verbruch wurde durch die Freunde vorher mühevoll freigeräumt. Oliver K. war jedoch nicht unter dem Verbruch zu finden.
Freunde vermuten, dass der Vermisste noch im Bergwerk ist
Freunde sind sich sicher, dass Oliver K. noch im Bergwerk ist. "Hier werden heute Beweise vernichtet", schimpft Oliver K.'s Bekannter.
Presseerklärung der Polizei, des Oberbergamts und der Stadt Annaberg-Buchholz zum Vermisstenfall im Kippenhainer Stolln
Im Bereich des Kippenhainer Stollns werden im Auftrag des Sächsischen Oberbergamtes ab sofort weitere Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. Diese dienen dem Schutz der Öffentlichkeit und der Gefahrenabwehr. Insbesondere werden der illegal geschaffene Zugang sowie die Bereiche des Verbruchs an der Tagesoberfläche gesichert.
Hintergrund der Maßnahmen
Jüngste Erkenntnisse, unter anderem aus einer Presseveröffentlichung, legen nahe, dass sich Personen aus dem Umfeld des Vermissten sowie weitere Unbefugte Zugang zu dem illegal geschaffenen Eingang verschafft haben. Diese haben kleinere Bereiche des Verbruchs im Bereich des Kippenhainer Stollns teilweise beräumt. Nach einer heutigen Erkundung vor Ort konnte jedoch festgestellt werden, dass dies keine neuen Erkenntnisse über den Verbleib des Vermissten liefert. Der Verdacht bleibt bestehen, dass sich der Vermisste im Bereich des weiterhin nicht beräumten Tagebruchs befinden könnte.
Ziel der Sicherungsmaßnahmen
Die Sicherungsmaßnahmen dienen ausschließlich der Abwehr potenzieller Gefahren. Sie zielen darauf ab:
- Unbefugte und eigenmächtige Befahrungen sowie riskante Bergungsversuche zu verhindern.
- Die Sicherheit von Schaulustigen und weiteren Personen, die sich trotz der bestehenden Gefährdungslage vor Ort aufhalten, zu gewährleisten.
Diese Maßnahmen schaffen keine unumkehrbaren Tatsachen.
Abstimmung und Zusammenarbeit
Die Sicherungsmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer und dem Vater des Vermissten. Unser gemeinsames Anliegen ist es, die Gefahren vor Ort zu minimieren und die Situation weiterhin respektvoll zu behandeln.
Hinweis an die Öffentlichkeit
Wir bitten die Bevölkerung eindringlich, den Gefahrenbereich um den Kippenhainer Stolln zu meiden und jegliche unbefugten Handlungen zu unterlassen. Die Sicherheit aller Beteiligten hat oberste Priorität.