Gemeinden planen gemeinsame Feuer am 30. April

Event Abbrennen von Höhenfeuern in fröhlicher Runde

Kleinrückerswalde, Cunersdorf, Frohnau, Geyersdorf. 

Unter dem Motto "Gemeinsam feiern, statt sinnlos feuern" laden auch in diesem Jahr Feuerwehren und Ortschaftsräte, der Jugendclub und der Heimatverein Kleinrückerswalde ein, an zentraler Stelle die Höhenfeuer am 30. April abzubrennen. In fröhlicher Runde soll der Abend begangen werden. Gleichzeitig wird damit die Anzahl von privaten Feuer gemindert, was auch als Beitrag zur Sicherheit und zum Umweltschutz angesehen werden kann.

In einigen Ortsteilen gibt es zentrale Standorte, die von den jeweiligen Ortsfeuerwehren überwacht werden. Das sind in Frohnau die "Krönung", in Geyersdorf und Cunersdorf der Sportplatz und in Kleinrückerswalde ein Platz hinter dem DISKA-Markt.

In Kleinrückerswalde lädt ab 20 Uhr ein gemütliches Beisammensein mit einem kleineren Feuer ein. In Cunersdorf startet ab 15.30 Uhr ein buntes Programm auf dem Sportplatz. Ab 19 Uhr sind Kinder und Familien zum Lampionumzug ans Feuerwehrdepot eingeladen. Von dort geht es zum Sportplatz, wo im Anschluss daran der Maibaum aufgestellt und das Feuer entzündet wird. In Frohnau startet um 18 Uhr ein Umzug am örtlichen Feuerwehrdepot. Gemeinsam geht es hinauf zur "Krönung", wo das Höhenfeuer vorbereitet ist.

Die Geyersdorfer sind bereits am 29. April ab 17 Uhr zum Maibaumaufstellen eingeladen. Am 30. April um 18 Uhr wird das Höhenfeuer am Sportplatz entflammt und am 1. Mai gibt es ab 14 Uhr ein buntes Fest mit der Feuerwehrkapelle Schönfeld dem "Mondputzer-Duo", ein Fußballturnier, Angebote für Kinder und leckerem Kuchen aus dem Holzbackofen.

Hinweise für Brauchtumsfeuer

Um den Brandschutz und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, gibt die Stadt Annaberg-Buchholz folgende Hinweise: Brauchtumsfeuer dürfen nicht das kostenfreie Beseitigen von Abfällen zum Ziel haben. Der Mindestabstand des Feuers zu Bäumen, Gebäuden, Stromleitungen und brennbaren Stoffen muss 25 Meter und zum Wald 100 Meter betragen. Die Auflagen des Bescheides sind zu beachten. Als Brennmaterial darf nur gut abgelagertes, trockenes und naturbelassenes Holz zum Einsatz kommen.

Das Feuer muss ständig von mindestens zwei Personen über 18 Jahre überwacht werden. Geeignete Löschmittel beziehungsweise Löschgeräte sind bereitzuhalten. Ab Windstärke 4 (mäßige Brise ca. 7,9 Meter pro Sekunde) und/oder ab Waldbrandwarnstufe 4 darf kein Feuer entzündet werden. Brennende Feuer sind zu löschen.

Keiner Erlaubnis bedürfen Kleinst-, Grill- und Kochfeuer bis zu einem Durchmesser von maximal 100 Zentimetern in befestigten Feuerstätten oder in handelsüblichen Grill- und Feuergeräten.

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