Ob Lootboxen eine Form des Glücksspiels darstellen, wird seit Jahren kontrovers disktuiert. Eine Antwort gibt nun ein österreichischer Prozess. Darin ging es um die Frage, ob die "FIFA"-Packs aus der "FIFA"-Reihe illegales Glücksspiel seien. Ja, lautet die Entscheidung des Bezirksgerichts Hermagor in Kärnten vom 26. Februar.
Das Urteil: Nicht Publisher EA, sondern Sony Interactive Entertainment, soll den Geschädigten die Kosten für "FIFA"-Packs erstatten. Warum EA außen vor bleibt? Weil der PlayStation-Hersteller als Betreiber der Online-Plattform, über die die beanstandeten Käufe von "FIFA"-Packs abgewickelt wurden, zur Verantwortung gezogen wird. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, sondern in erster Instanz einer Musterklage. Es handelt sich dabei um das erste Urteil zum Thema Lootboxen in Videospielen im deutschsprachigen Raum.
Sind "FIFA"-Packs illegales Glücksspiel?
Prozessfinanzierer ist die Firma Padronus, die bisher Geschädigte vertritt, die bei Online-Casinos und Sportwettenanbietern Geld verloren haben. Als Hauptargument führt Padronus ins Feld, dass die Betreiber ohne gültige Lizenz im jeweiligen Land agieren. Mit diesem Vorwurf will man auch Sony zur Kasse bitten. Da Sony in Österreich keine Glücksspiellizenz hat, seien die Kaufverträge nicht rechtswirksam.
"FIFA"-Packs sind Lootboxen in Form digitaler Karten-Packs. Welche virtuellen Fußballspieler enthalten sind, erfährt man erst nach dem Kauf. Hier kommt also das für das Glücksspiel kennzeichnende Element des Zufalls zum tragen, ebenso die "vermögenswerte Leistung" der "FIFA"-Packs.
Es handelt es sich bei der aktuellen Klage um ein Sammelverfahren. Padronus vertritt dabei laut eigener Aussage "Lootbox-Käufer in vierstelliger Anzahl". Die durchschnittlichen Ansprüche sollen bei bei 800 Euro liegen, in einem Einzelfall stehen aber 85.000 Euro zur Diskussion, die für "FIFA"-Packs ausgegeben wurden. Im aktuellen Prozess geht es um einen Kläger, dem SIE 336,26 Euro zurückerstatten soll. Peanuts für einen Megakonzern. Dennoch könnte das Urteil Schule machen, falls es rechtskräftig wird.
Padronus-Geschäftsführer Richard Eibl nennt es daher "einen Paukenschlag" für die gesamte Videospielbranche. Fakt ist: Weder in Österreich noch in Deutschland existiert bisher eine klare Rechtsprechung zur Frage der Legalität von Lootboxen und zur Rückforderbarkeit geleisteter Zahlungen. Die Entscheidung des österreichischen Gerichts könnte daher eine Signalwirkung auch auf die deutsche Rechtsprechung zeigen. Offen bleibt, warum lediglich Sony Entertainment Interactive angegangen wird, denn die "FIFA"-Packs sind auch auf den Plattformen von Microsoft (Xbox Live), Nintendo Switch Online und mehreren PC-Plattformen erhältlich.
Gerichtsfälle wie den in Österreich gibt es auch in anderen Ländern. In den Niederlanden beispielsweise wurde Publisher EA direkt zu einer Strafe wegen illegalem Glücksspiel per Lootboxen verklagt. Das Urteil wurde allerdings in höherer Instanz wieder aufgehoben. Dennoch: In den Niederlanden und in Belgien sind Lootboxen in Spielen verboten.