Berlin. Im ersten Koalitionsausschuss am Mittwochabend haben CDU/CSU und SPD eine milliardenschwere Stütze vereinbart. Diese soll Familien, Unternehmen, Geringverdienern, Gastronomen und Kulturschaffenden zu Gute kommen.
Kinderbonus
Wie bereits 2020 gibt es in diesem Jahr wieder einen Kinderbonus für Familien. Der Zuschlag soll einmalig 150 Euro auf das Kindergeld betragen und wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet. 2020 betrug der Kinderbonus 300 Euro.
Corona-Zuschuss und Grundsicherung
Ebenfalls einmalig 150 Euro wird erwachsenen Grundsicherungsempfängern zugesichert. Beschäftigte mit kleinem Einkommen und Menschen, die durch die Pandemie in Not geraten sind, wird ein erleichterter Zugang in die Grundsicherung bis Ende des Jahres verlängert.
Unternehmen und Verlustrücktrag
Der Verlustrücktrag wird erweitert, sodass coronabedingte Einbußen künftig in der Steuererklärung umfangreicher als bisher mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen werden können. Der Verlustrücktrag soll verdoppelt werden - auf maximal zehn Millionen Euro bzw. 20 Millionen bei einer Zusammenveranlagung.
Mehrwertsteuer und Gastronomie
Noch bis Ende 2022 bleibt der verringerte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Speisen in Cafés und Restaurants.
Kultur
Das Rettungs- und Zukunftsprogramm "Neustart Kultur" wird verlängert. Dazu wird ein Anschlussprogramm mit einer Ausstattung von einer weiteren Milliarde Euro aufgelegt.