Bundesinnenministerium bestätigt: 81 Straftäter nach Afghanistan abgeschoben

Bundespolizei und BKA sichern Vorfeld am Flughafen Leipzig-Halle

Leipzig

Am Donnerstagnachmittag gegen 16.30 Uhr landete eine Maschine der Qatar Airways auf dem Flughafen Leipzig/Halle. Beobachtungen vor Ort deuten darauf hin, dass es sich um einen Sammelabschiebeflug handelt. Die eingesetzte Maschine war ein Airbus A330.

Polizei und BKA sichern weiträumig das Flughafengelände

Zwischen 17 und 17.30 Uhr fuhren mehrere Fahrzeuge der Bundespolizei und ein Bus des Bundeskriminalamts (BKA) in den abgesperrten Bereich. Der betroffene Teil des Vorfeldes wurde großräumig gesichert. Auch schwarze Einsatzfahrzeuge der Bundespolizei wurden gesichtet.

Abflug verzögert sich - 81 Männer an Bord

Ursprünglich war der Start der Maschine für 7.15 Uhr am Freitagmorgen vorgesehen. Das Verladen von Gepäck begann bereits zuvor. Letztlich hob der Flug erst gegen 8.45 Uhr ab. Medienberichten zufolge befanden sich 81 afghanische Männer an Bord - einige von ihnen offenbar mit Fußfesseln.

Abschiebung als politisches Signal

Zum zweiten Mal seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 hat Deutschland afghanische Staatsangehörige in ihr Herkunftsland abgeschoben. Der Flug von Leipzig nach Kabul fand am Freitagmorgen statt, an Bord waren laut Bundesinnenministerium 81 vollziehbar ausreisepflichtige Männer, die in der Vergangenheit strafrechtlich auffällig geworden sind.

Es handelt sich um den ersten Abschiebeflug unter der neuen schwarz-roten Regierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU). Der Zeitpunkt war bewusst gewählt: Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) reiste direkt im Anschluss zu einem EU-Treffen auf die Zugspitze, bei dem über eine Verschärfung der europäischen Asylpolitik gesprochen wurde.

Dobrindt erklärte im ARD-"Morgenmagazin", dass es sich bei den Abgeschobenen um "schwere und schwerste Straftäter" handle. Für Rückführungen dieser Personen gebe es "ein ganz berechtigtes Interesse der Bürgerinnen und Bürger". Auch dieser Flug sei - wie der erste im August 2024 - durch technische Kontakte mit den Taliban über Katar organisiert worden.

Nach Angaben eines dpa-Fotografen wurden die Männer in Bussen an das Flugzeug gebracht. Mindestens ein Passagier trug sichtbar eine Fußfessel. Seit dem letzten Abschiebeflug sind fast elf Monate vergangen. Die vorherige Bundesregierung hatte Abschiebungen nach Afghanistan im Sommer 2023 angekündigt - umgesetzt wurde nur ein einziger Flug.

Katar als Schlüsselfaktor für die Durchführung

Auch diesmal vermittelte Katar den Kontakt mit den Taliban. Bereits am 30. August 2024 hatte das Golfemirat bei der Rückführung von 28 afghanischen Männern geholfen. Schon damals hatte der damalige Kanzler Olaf Scholz (SPD) weitere Flüge angekündigt - die jedoch nicht stattfanden.

Nach der Regierungsneuwahl versprach Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU), regelmäßige Rückführungen nach Afghanistan und Syrien durchzuführen. Man werde das "dauerhaft und in wesentlich größeren Bereichen" ermöglichen.

Schwierige Umsetzung - kein offizieller Kontakt zu den Taliban

Die Umsetzung solcher Flüge bleibt jedoch komplex. Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zur Taliban-Regierung. Die Kommunikation läuft ausschließlich über ein technisches Verbindungsbüro in Katar. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) betonte kürzlich: "Das war es, und das ist es."

Innenminister Dobrindt strebt jedoch direkte Rückführungsvereinbarungen mit Afghanistan an. Im Magazin Focus sagte er Anfang Juli: "Nach wie vor braucht es Dritte, um Gespräche mit Afghanistan zu führen. Eine Dauerlösung darf das so nicht bleiben."

Kritik von UN-Organisationen und Menschenrechtlern

Menschenrechtsorganisationen und die Vereinten Nationen äußern deutliche Kritik an den Rückführungen. Arafat Jamal, Vertreter des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) in Kabul, betonte, dass Afghanistan weiterhin kein sicheres Rückkehrland sei. Ravina Shamdasani vom UN-Menschenrechtsbüro verwies auf die katastrophale Menschenrechtslage - insbesondere für Frauen.

Rund 446.000 Afghanen leben in Deutschland

Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hielten sich Ende Mai 2025 rund 446.000 Afghaninnen und Afghanen in Deutschland auf. 11.423 davon gelten als ausreisepflichtig - darunter 9.602 mit Duldung und 1.821 ohne.

Eine Duldung kann ausgestellt werden, wenn die Abschiebung aus rechtlichen, humanitären oder praktischen Gründen nicht möglich ist - etwa bei fehlenden Papieren, laufender Ausbildung oder Krankheit.

Seit 2016 über 1.100 Abschiebungen per Flugzeug

Seit dem ersten Sammelabschiebeflug im Dezember 2016 wurden insgesamt 1.104 afghanische Männer aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben. Der bislang letzte Flug vor der Machtübernahme der Taliban landete im Juli 2021 in Kabul.

Nach BLICK.de-Nachfrage: Bundesinnenministerium gibt Auskunft

Bei den Rückgeführten handelt es sich um vollziehbar ausreisepflichtige Männer, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Im Rahmen einer Sammelrückführung schiebt Deutschland heute Morgen 81 afghanische Staatsangehörige in ihr Herkunftsland ab. Es handelt sich dabei um vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Männer, die in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.

Damit setzt die Bundesregierung eine wichtige Vereinbarung des Koalitionsvertrags um. Dieser sieht vor, dass Abschiebungen auch nach Afghanistan durchgeführt werden, beginnend mit Straftätern und Gefährdern. Die Bundesregierung hat hierfür die zuständigen Bundesländer durch die Organisation dieser Maßnahme unterstützt. Die Rückführungsmaßnahme erfolgte unter Zuhilfenahme der strategischen Sicherheitspartnerschaft mit dem Emirat Katar.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: "Es ist gelungen, einen weiteren Abschiebeflug mit Straftätern nach Afghanistan zu organisieren. Damit beginnen wir, einen weiteren Teil des Politikwechsels aus dem Koalitionsvertrages umzusetzen. Abschiebungen nach Afghanistan müssen auch zukünftig gesichert stattfinden können. Es gibt kein Aufenthaltsrecht für schwere Straftäter in unserem Land."

Gegen die abgeschobenen Personen wird ein Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen. Die Bundesregierung strebt an, auch künftig Rückführungen nach Afghanistan durchzuführen.


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