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  1. Leipzig
  2. Ermittlungen nach Tiger-Ausbruch - Tierschützer protestieren

Ermittlungen nach Tiger-Ausbruch - Tierschützer protestieren

Ein Tiger bricht aus einer privaten Haltung aus und wird von der Polizei erschossen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Tierschützer fordern Konsequenzen. Wie geht es in dem Fall jetzt weiter?

Von dpa
18.05.2026, 16:14 Uhr
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    Ermittlungen nach Tiger-Ausbruch - Tierschützer protestieren - Die Gehege genügt laut Behörden nicht den Mindestanforderungen.
    Die Gehege genügt laut Behörden nicht den Mindestanforderungen. Bild: Heiko Rebsch/dpa
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    Ermittlungen nach Tiger-Ausbruch - Tierschützer protestieren - Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung.
    Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung. Bild: Heiko Rebsch/dpa
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    Ermittlungen nach Tiger-Ausbruch - Tierschützer protestieren - In der Anlage leben jetzt noch acht Tiger.
    In der Anlage leben jetzt noch acht Tiger. Bild: Heiko Rebsch/dpa
Leipzig

Nach dem Ausbruch eines Tigers in der Nähe von Leipzig ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen. Im Fokus der Sicherheitsbehörden stehe eine 52-jährige Frau, sagte Sprecherin Vanessa Fink. Ob es sich dabei um die Besitzerin des Tigers, eine Dompteurin, handele, ließ sie offen. Unterdessen fordern Tierschützer Konsequenzen aus dem dramatischen Geschehen. 

Die Polizei hatte am Sonntag in der Ortschaft Dölzig einen Tiger erschossen, der zuvor aus dem Gehege der ehemaligen Zirkus-Artistin entkommen war. Bei dem Ausbruch war ein 72 Jahre alter Mann schwer verletzt worden. Er erlitt laut Feuerwehr Biss- und Kratzverletzungen und war bisher nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht vernehmungsfähig. In der Anlage nahe der Autobahn 9 leben jetzt noch acht Tiger, wie das Landratsamt Nordsachsen mitteilte.

Dompteurin nannte Tiger einen "Angsthasen"

Die Besitzerin des entlaufenen Tigers, die Dompteurin Carmen Zander, bestätigte der "Bild"-Zeitung, dass es sich um eines ihrer Tiere gehandelt habe. "Ja, es war mein Sandokan", zitierte sie die Zeitung. Anfragen der dpa ließ sie unbeantwortet.

Laut Zanders Internetauftritt handelte es sich um einen neun Jahre alten, rund 280 Kilogramm schweren Tiger. Sie bezeichnete ihn in einer Charakterisierung als "Angsthase". "Wenn er etwas nicht einschätzen kann, ist er schnell überfordert und wird unsicher. Ein Angriff kann von daher schneller und unerwarteter ausgelöst werden."

Tierschützer fordern Konsequenzen

Tierschutzorganisationen fordern ein Verbot privater Wildtierhaltungen. Der Fall zeige erneut, dass die Haltung von Wildtieren bei Privatpersonen weder tierschutzgerecht noch sicher sei, erklärte Paulina Kuhn, Fachreferentin für Wildtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Die Organisation Vier Pfoten rief zu einer Demonstration vor dem Tiger-Gehege in einem Gewerbegebiet auf. 

"Um solche Vorfälle künftig zu verhindern, braucht es endlich ein grundsätzliches Verbot der Haltung gefährlicher Wildtiere sowohl im Zirkus als auch in Privathand. Zudem muss eine bundesweite Positivliste eingeführt werden, die klar regelt, welche Tierarten überhaupt privat gehalten werden dürfen", erklärte Kuhn.

Was führte zu dem Ausbruch?

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde das Gelände Dölzig bis in die Nacht hinein durchsucht. "Gegenstand der Ermittlungen wird unter anderem die Frage nach dem konkreten Ablauf des Geschehens sein sowie die Frage nach der Rolle des Geschädigten. Zu klären ist ebenfalls, ob gegen etwaige Sicherheitsvorschriften verstoßen wurde", teilte Fink mit. Laut Polizei hatte sich der Mann "berechtigt" in dem Tigergehege aufgehalten.

Was mit dem erschossenen Tiger geschehen werde, sei noch nicht endgültig geklärt, sagte Fink. "Hierzu befinden sich die Beteiligten momentan in der Abstimmung."

Tigerhaltung erfüllt Mindestanforderungen nicht 

Die Tigerhaltung genügt nach Behördenangaben nicht den Anforderungen. Der Halterin sei in der Vergangenheit aufgetragen worden, dies zu ändern, teilte das zuständige Landratsamt Nordsachsen mit. Nach Angaben der Tierrechtsorganisation Peta ist das private Halten von Raubkatzen in 7 von 16 deutschen Bundesländern erlaubt. Sachsen gehört dazu.

Laut Tierschutzgesetz muss jedes Tier "seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen" untergebracht werden. Was das konkret für Tiger bedeutet, geht aus dem Gesetz jedoch nicht hervor.

Die Behörden ziehen deshalb für die Beurteilung einer privaten Tierhaltung das sogenannte Säugetiergutachten des Bundeslandwirtschaftsministeriums heran. Darin heißt es, dass bei Tigern für ein oder zwei Tiere ein Außengehege von mindestens 200 Quadratmetern Fläche zur Verfügung stehen muss. Für jedes weitere ausgewachsene Tier müssen es je 100 Quadratmeter mehr sein. 

Wie geht es mit den Tigern weiter? 

Was mit den übrigen acht Tigern in Dölzig nach dem Ausbruch geschehen soll, ist noch offen. "Dem Landratsamt liegen noch keine Ergebnisse zu den Ermittlungen nach der Ursache des Vorfalls vor. Ohne diese Informationen lässt sich die Frage nicht beantworten", erklärte das Amt.

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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