Feuerwehrmann bei Einsatzfahrt geblitzt: Außergewöhnliches Verfahren sorgt für Aufsehen am Amtsgericht Eilenburg

Am 9. Juni stand ein Feuerwehrmann wegen eines Blitzer-Bußgeldes vor Gericht. Es herrschte großes Publikumsinteresse im Gerichtssaal Eilenburg.

Eilenburg

Mit außergewöhnlich großem Publikumsinteresse ist am Amtsgericht Eilenburg die Verhandlung gegen den Tauchaer Feuerwehrmann Ray Lange zu Ende gegangen. Bereits zu Beginn stellte Richter Dr. Gottschaldt fest, dass er in sieben Jahren am Gericht selten eine Bußgeldsache mit so vielen Zuhörern erlebt habe. Zahlreiche Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Taucha verfolgten den Prozess.

 

Blitzerfoto auf Einsatzfahrt

Im Mittelpunkt stand ein Blitzerfoto vom 7. Mai 2025. Lange war mit einer Drehleiter auf der Sommerfelder Straße zu einem Brandeinsatz unterwegs, als er geblitzt wurde. Laut Bußgeldbescheid vom 25. August überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 39 km/h. Die Behörde verhängte eine Geldbuße von 340 Euro. Gegen den Bescheid legte der Feuerwehrmann Einspruch ein.

Vor Gericht ging es vor allem um rechtliche Fragen. Die Staatsanwaltschaft war trotz Bitte des Richters nicht anwesend, da in Bußgeldverfahren keine Anwesenheitspflicht besteht.

 

Einsatzsituation und Sonderrechte

Lange erklärte, er sei mit Sonder- und Wegerechten zu einem Brandeinsatz unterwegs gewesen. Das Hilfeleistungslöschfahrzeug der Feuerwehr sei bereits wenige Minuten zuvor an derselben Stelle geblitzt worden - und hat kein Bußgeld erhalten. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer habe es nicht gegeben. Später stellte sich heraus, dass eine heißgelaufene Klimaanlage in einer Grundschule einen Rauchmelder ausgelöst und damit den Einsatz verursacht hatte.

Für Aufmerksamkeit sorgte die Frage nach der Beschilderung im Baustellenbereich. Nach Angaben des Gerichts existierten drei genehmigte Verkehrszeichenpläne. Während in einem Plan ein Tempo-30-Schild vorgesehen war, fehlte dieses in einem späteren Plan. Das Ordnungsamt vertrat dennoch die Auffassung, die Beschilderung sei weiterhin gültig gewesen.

Argumente der Beteiligten

Die Verteidigung argumentierte, die Voraussetzungen für Sonder- und Wegerechte seien erfüllt gewesen. Zudem sei die Geschwindigkeitsüberschreitung während der Einsatzfahrt zulässig gewesen. Auch die Staatsanwaltschaft hielt ein Fahrverbot nicht für gerechtfertigt und sprach sich für eine Einstellung des Verfahrens aus. Richter Dr. Gottschaldt entschied jedoch, ein Urteil zu fällen.

In seinen letzten Worten zeigte sich Ray Lange sichtlich bewegt. Der Feuerwehrmann, der seit 34 Jahren Dienst leistet, schloss sich den Ausführungen seiner Anwältin an.

Urteil des Amtsgerichts Eilenburg

Am Ende sprach das Amtsgericht Eilenburg den Tauchaer frei. Die Geschwindigkeitsmessung sei zwar unstrittig, erklärte der Richter. Ausschlaggebend sei jedoch ein Verfahrensfehler der Straßenverkehrsbehörde gewesen. Das mobile Tempo-30-Schild sei rechtlich unwirksam gewesen, da es im maßgeblichen Verkehrszeichenplan der Baustelle nicht mehr auftauchte. Verkehrszeichen müssten von der zuständigen Behörde ausdrücklich angeordnet werden.

Damit fehlte nach Auffassung des Gerichts die rechtliche Grundlage für den Bußgeldvorwurf. Der Feuerwehrmann wurde freigesprochen.

 

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