Ab heute gelten neue Corona-Regeln in Mittelsachsen

Pandemie Weitere Lockerungen geplant

Region. 

Region. In Sachsen tritt am heutigen Montag eine neue Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Auch in Mittelsachsen wird es somit Lockerungen geben, denn Mittelsachsen liegt weiterhin kontinuierlich unter dem Inzidenzwert von 50. Zulässig sind nun unter bestimmten Voraussetzungen Großveranstaltungen mit über 1.000 Besuchern. Mensen und Kantinen können ohne Testpflicht, aber mit Kontakterfassung öffnen. Die Öffnung von Hallenbädern, Kurbädern, Spaßbädern, Hotelschwimmbädern, Wellnesszentren und Thermen ist möglich, wobei neben einem Hygienekonzept die Kontakterfassung und die tagesaktuelle Testung der Besucher benötigt wird. Für Minderjährige entfällt in Freibädern die Testpflicht. Indoorspielplätze, Zirkusse, Spielhallen, -banken, Wettannahmestellen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Kunden öffnen.

Am Dienstag nochmals weitere Lockerungen

Am morgigen Dienstag, den 15. Juni, gibt es weitere Lockerungen im Landkreis. Denn dann ist der Landkreis mehrere Tage unter der Inzidenz von 35. Deshalb gelten diese Lockerungen:

- Die Pflicht zur Kontakterfassung im Außenbereich der Gastronomie entfällt

- Die Verkaufsflächenbeschränkung entfällt

- Öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf öffentlichen Plätzen mit Hygienekonzept sind zulässig

- An Eheschließungen und Beerdigungen dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen, auch Familien-, Vereins- und Firmenfeiern in Gastronomiebetrieben, in eigenen oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten und Freiflächen sind zulässig, wobei die Testpflicht entfällt

- Die Personenbegrenzung und Testverpflichtung bei der Sportausübung entfällt

- Saunen, Dampfbäder- und -saunen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Besucher öffnen

- Diskotheken, Clubs und Musikclubs dürfen mit Hygienekonzept, tagesaktueller Testung und Kontaktnachverfolgung öffnen

- Die Testpflichten entfallen weitgehend, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Für folgende Ausnahmen bleibt die Testpflicht bestehen: Sport- und Kulturveranstaltungen mit Publikum (wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann); Messen im Innenbereich; Großveranstaltungen; Dampfsaunen, Dampfbäder, Saunen.

Woche der offenen Unternehmen nun in Präsenz

Die wegen Corona in den Juni verschobene Woche der offenen Unternehmen kann vom 21. bis 26. Juni mit zahlreichen Präsenzveranstaltungen stattfinden. Die Anmeldung für interessierte Schüler findet direkt über das Portal www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de statt. Es werden Veranstaltungen von insgesamt 191 Firmen angeboten, welche nach 14 Uhr beginnen. Jens Spreer, Ansprechpartner im Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung des Landratsamtes: "Das Thema Berufsorientierung musste im vergangenem Jahr beziehungsweise diesem Jahr hintenangestellt werden. Wir hoffen mit unserem Vorgehen bei Aktionswoche einen Weg gefunden zu haben, Berufsorientierung wieder zu ermöglichen."

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