Er soll seinen Vater (71) mit einer Pfanne und einem Klodeckel erschlagen haben - Schuldunfähigkeit steht im Raum

Ein 71-Jähriger aus Mittelsachsen wurde im Sommer 2025 Opfer eins Tötungsdelikts. Nun steht sein Sohn unter Tatverdacht und muss sich ab Montag im Prozess am Chemnitzer Landgericht verantworten.

Großweitzschen / Chemnitz

Am Montagnachmittag startete am Chemnitzer Landgericht ein wichtiger Prozess, bei dem ein Tötungsdelikt an einem 71-jährigen Mann aus Mittelsachsen verhandelt wird. Die Mordkommission ermittelte seit Sommer 2025 - angeklagt ist der Sohn des Opfers, der auch wegen weiterer Delikte angeklagt ist.

Ehefrau meldete Gunter B. als vermisst

Die Tat trug sich im Juli des vergangenen Jahres in der Gemeinde Großweitzschen bei Döbeln zu. Ein 71-jähriger Mann lebte mit seiner Frau und seinem Sohn Pierre B. (46) unter einem Dach.

Zeugenaussagen zufolge lag die Ehefrau des 71-Jährigen wegen einer Operation im Krankenhaus, als ihr Mann nicht zur vereinbarten Besuchszeit erschien und nicht erreichbar war. Sie verständige die Polizei.

Mordkommission nahm Ermittlungen auf

Die Polizeibeamten begaben sich daraufhin am Abend zur besagten Wohnanschrift und entdeckten in der Wohnung den leblosen Ehemann, der augenscheinlich Opfer eines Gewaltverbrechens geworden war. Wie die Polizei bestätigte, kam für den Senior jede medizinische Hilfe zu spät. Die Mordkommission nahm die Ermittlungen auf.

Sohn des Opfers gerät unter Tatverdacht

Der Tatverdacht der Polizei richtete sich gegen den Sohn des Verstorbenen. Er war im Umfeld des Tatortes durch Polizisten angetroffen worden. Auf Antrag der Chemnitzer Staatsanwaltschaft wurde der zu dem Zeitpunkt 45-jährige Tatverdächtige einen Tag später dem zuständigen Amtsgericht einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der einen Haftbefehl vollstreckte.

Auch soll Pierre B. im Vorfeld gegen seine Lebensgefährtin gewalttätig gewesen sein.

Anklage lautet Totschlag - vier Verhandlungstage geplant

Marika Lang, Pressesprecherin des Landgerichts, erklärte BLICK.de gegenüber die Anklagepunkte des Verfahrens: „Dem Beschuldigten wird vorgeworfen am 6. und 7. Juni 2025 seine Lebensgefährtin in ihrer Wohnung mehrfach geschlagen und gewürgt zu haben und sie schließlich auf dem Balkon ausgesperrt zu haben.

Außerdem soll er zwischen dem 14. Juli und 15. Juli 2025 in Großweitzschen seinen damals 71-jährigen Vater mit mehreren Gegenständen (Pfanne, Toilettendeckel) so gegen den Kopf geschlagen haben, dass er verstorben ist. Sämtliche Taten soll der Beschuldigte in einem Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.“

Der Pierre B. steht seit Montag, 2. März, wegen Totschlags an seinem Vater und Körperverletzung gegen seine Lebensgefährtin vor Gericht. Vier Verhandlungstage sind anberaumt, das Urteil könnte voraussichtlich am 10. März erwartet werden.

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