Freiberg passt Grundsteuer an: Weniger Belastung für die Bürger

Entlastung Einnahmen sichern kommunale Projekte, Bürger profitieren von Entlastung

Freiberg. 

Die Stadt Freiberg senkt ab dem 1. Januar 2025 den Hebesatz für die Grundsteuer B deutlich von bisher 460 Prozent auf 405 Prozent. Dies hat der Stadtrat beschlossen. Anlass ist die bundesweite Grundsteuerreform, die eine Neubewertung aller Grundstücke vorschreibt, da das bisherige Verfahren als verfassungswidrig eingestuft wurde.

Ziel der Reform: Keine Mehrbelastung für Bürger und Unternehmen

Oberbürgermeister Sven Krüger betonte, dass die Stadt ihren finanziellen Spielraum nutzen wolle, um die Belastung für Bürger und Unternehmen zu minimieren. "Andere Kommunen müssen die Hebesätze erhöhen, wir können sie senken", so Krüger. Freiberg hat sich verpflichtet, durch die Reform keine höheren Gesamteinnahmen zu erzielen. Ziel ist es, die bisherigen Einnahmen von rund 4,6 Millionen Euro aus der Grundsteuer beizubehalten. Dieser Ansatz wurde im Stadtratsbeschluss vom 1. Februar 2024 festgelegt.

Einnahmen sichern den Betrieb von Kindergärten und Schulen

Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen direkt in kommunale Projekte wie Kindertagesstätten, Schulen, den Winterdienst oder die Straßenpflege.

Die Gewerbesteuer und die Grundsteuer A bleiben unverändert. Änderungen für einzelne Grundstückseigentümer können sich dennoch ergeben, da die Steuer auf Basis der individuellen Neubewertung berechnet wird.

 



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