Geflügelpest in Mittelsachsen erneut nachgewiesen: Dritter Fall binnen weniger Wochen

Wildgans in Mittelsachsen positiv getestet - Überwachungszone um Rochlitz, Penig und Lunzenau bleibt bestehen

Rossau

Der Virus der klassischen Geflügelpest ist erneut im Landkreis Mittelsachsen nachgewiesen worden. Betroffen war eine Wildgans, die Anfang Februar im Rossauer Ortsteil Seifersbach gefunden wurde. Der positive Befund des Friedrich-Löffler-Instituts ging am 16. Februar beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ein.

Es handelt sich um den dritten bestätigten Fall innerhalb weniger Wochen im Landkreis.

Keine unmittelbaren Auflagen – aber anhaltende Wachsamkeit

Da kein Haustierbestand betroffen ist, hat der aktuelle Fund keine unmittelbaren behördlichen Konsequenzen oder zusätzlichen Auflagen zur Folge. Dennoch beobachten die zuständigen Behörden die Lage weiterhin sehr aufmerksam.

Überwachungszone um Rochlitz, Penig und Lunzenau bleibt bestehen

Unabhängig vom neuen Nachweis gilt weiterhin eine Überwachungszone aufgrund eines früheren Falls im Landkreis Leipzig. Diese umfasst die Städte und Gemeinden Rochlitz, Penig und Lunzenau.

Innerhalb dieser Zone gelten weiterhin folgende Maßnahmen:

  • Aufstallungspflicht für alle gehaltenen Vögel
  • Unverzügliche Meldung von Auffälligkeiten im Bestand an das Veterinäramt
  • Verbot der Abgabe von Eiern und rohem Fleisch

Einschränkungen für Märkte und Ausstellungen

Angesichts der angespannten Seuchenlage dürfen Kleintiermärkte im Landkreis Mittelsachsen weiterhin nur ohne Geflügel stattfinden.

Bei Geflügelausstellungen sind ausschließlich Halterinnen und Halter aus dem eigenen Landkreis zugelassen.

Tote Wildvögel bitte sofort melden

Wer tote Wildvögel – insbesondere Wasser- und Greifvögel – findet, wird gebeten, unverzüglich das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zu informieren:

Telefon: 03731 799-6234

Außerhalb der Dienstzeiten: 03731 799-6999

Appell an Geflügelhalter

Das Veterinäramt appelliert erneut an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Landkreis, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen sorgfältig zu überprüfen. Insbesondere gilt es, jegliche Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln konsequent zu verhindern.

Für Rückfragen steht die Pressestelle des Landratsamtes Mittelsachsen unter [email protected] zur Verfügung.

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