Gegenstände von A72 geworfen: Haftbefehle gegen drei Personen wegen versuchten Mordes

Blaulicht Beschuldigte warfen Gegenstände von Autobahnbrücke auf A72

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Chemnitz am Mittwoch drei Haftbefehle wegen versuchten Mordes in zwei Fällen in Tateinheit mit gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erlassen. Bei den Beschuldigten, die aus dem Raum Chemnitz stammen, handelt es sich um zwei Männer im Alter von 20 und 22 Jahren sowie eine 20-jährige Frau.

 

Was ist der Tatbestand?

Sie sind dringend verdächtig, am 6. Februar und 27. Februar jeweils gegen 22.30 Uhr von einer Autobahnbrücke unter anderem einen Gullydeckel, mehrere schwere Feldsteine und zwei Toilettenschüsseln auf die A72 geworfen zu haben. BLICK.de berichtete darüber (https://www.blick.de/mittelsachsen/a72-unbekannte-werfen-gullydeckel-und-toilettenbecken-von-bruecke-auf-autobahn-artikel12738910). Sie nutzten dabei die eingeschränkten Sichtverhältnisse zur Nachtzeit aus und nahmen aufgrund der herabgesetzten Reaktionsmöglichkeiten ganz bewusst in Kauf, dass es auch zu einer tödlich endenden Kollision der Verkehrsteilnehmer mit den Hindernissen kommen könnte.

An den Fahrzeugen, die über die herabgeworfenen Gegenstände fuhren, entstanden teils erhebliche Sachschäden. Eine Fahrerin geriet mit ihrem Fahrzeug ins Schleudern, prallte gegen die Leitplanke und erlitt dabei einen Schock.

 

Auf frischer Tat ertappt

Aufgrund der intensiven polizeilichen Ermittlungsarbeit gelang es den Beamten, die Beschuldigten am vergangenen Montag gegen 21.55 Uhr auf frischer Tat zu beobachten, als diese ein großes Betonteil mit Stahlarmierung auf einer Brücke über der A72 ablegten. Als die Täter die Polizisten bemerkten, ergriffen sie mit ihrem Fahrzeug die Flucht. Sie wurden jedoch kurze Zeit später aufgrund einer Halterabfrage am Wohnort des 22-jährigen Beschuldigten vorläufig festgenommen.

 

Beschuldigten bestreiten Tatvorwurf

Soweit sie sich zur Sache eingelassen haben, bestreiten die Beschuldigten den Tatvorwurf. Der dringende Tatverdacht ergibt sich jedoch aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen insbesondere den bei der Wohnungsdurchsuchung sichergestellten Gegenständen. Die Ermittlungen dauern an.

 

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