Kindeswohlgefährdungen in Mittelsachsen nehmen weiter zu

Der Landkreis Mittelsachsen reagiert mit einer neuen Richtlinie zur familiären Bereitschaftspflege auf steigende Fallzahlen.

Mittelsachsen

Im Landkreis Mittelsachsen steigt die Zahl der gemeldeten Kindeswohlgefährdungen seit Jahren kontinuierlich an – und das trotz sinkender Geburtenzahlen. Nach Angaben des Landratsamtes Mittelsachsen gingen im vergangenen Jahr rund 300 Meldungen beim Jugendamt ein. In 107 Fällen musste 2025 eine Inobhutnahme erfolgen. Besonders betroffen sind Kinder im Alter von null bis zehn Jahren.

Gleichzeitig nimmt nicht nur die Zahl der Kinder zu, die vorübergehend in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht werden, sondern auch die Dauer ihrer Aufenthalte. Damit wachsen die Anforderungen an die Bereitschaftspflege im Landkreis deutlich.

Landkreis Mittelsachsen beschließt neue Richtlinie zur Bereitschaftspflege

Um auf diese Entwicklung zu reagieren, hat die Abteilung Jugend und Familie des Landkreises gemeinsam mit Bereitschaftspflegepersonen eine neue Richtlinie für die familiäre Bereitschaftspflege erarbeitet. Ziel ist es, mehr Transparenz, Verlässlichkeit und einheitliche Standards zu schaffen.

Die neue Richtlinie regelt unter anderem:

  • den Ablauf einer Inobhutnahme,
  • die Anforderungen an Bereitschaftspflegepersonen,
  • deren Aufgaben,
  • die finanzielle Ausgestaltung der Tätigkeit,
  • sowie verbindliche Unterstützungs- und Beratungsangebote.

Der Landkreis will damit langfristig ausreichend engagierte Pflegepersonen gewinnen und gleichzeitig die Qualität der Betreuung sichern.

Bereitschaftspflegefamilien übernehmen wichtige Aufgabe

Bereitschaftspflegefamilien nehmen Kinder unmittelbar nach einer Inobhutnahme durch das Jugendamt auf. Gründe dafür sind häufig akute Kindeswohlgefährdungen, etwa durch Misshandlung oder schwere Vernachlässigung.

Vor allem Säuglinge und Kleinkinder benötigen in solchen Krisensituationen Schutz, Stabilität und verlässliche Bezugspersonen. Eine familiäre Umgebung könne diesen Bedürfnissen häufig besser gerecht werden als eine stationäre Einrichtung, erklärt das Landratsamt Mittelsachsen.

Die Unterbringung erfolgt zeitlich befristet, bis geklärt ist, ob ein Kind in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann oder eine dauerhafte Pflegestelle benötigt.

Hohe Anforderungen an Pflegepersonen

Die Anforderungen an Bereitschaftspflegefamilien sind hoch. Neben gesundheitlicher Eignung, ausreichendem Wohnraum und gesicherten finanziellen Verhältnissen sind vor allem Zeit, Flexibilität und Belastbarkeit gefragt.

Kinder müssen häufig kurzfristig aufgenommen werden – auch nachts oder an Wochenenden. Während der Betreuung richten die Familien ihren Alltag oftmals vollständig nach den Bedürfnissen der Kinder aus.

In der Regel werden Bereitschaftspflegestellen mit maximal zwei Kindern belegt. Das Jugendamt übernimmt während der Inobhutnahme den notwendigen Unterhalt des Kindes. Das Pflegegeld deckt sowohl Sachkosten als auch Pflege- und Erziehungsleistungen ab.

Kinderschutz bleibt zentrale Herausforderung

Mit der neuen Richtlinie reagiert der Landkreis Mittelsachsen auf die wachsenden Herausforderungen im Kinderschutz. Die steigende Zahl an Kindeswohlgefährdungen zeigt nach Einschätzung des Jugendamtes, wie wichtig verlässliche Strukturen und ausreichend unterstützte Bereitschaftspflegefamilien für den Schutz von Kindern geworden sind.

Quelle: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle – Aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 26. Mai 2026.

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