Ein auf Facebook geteilter Erfahrungsbericht sorgte kürzlich für Aufsehen: Eine Flasche "Lichtenauer Orange" soll laut Konsumentin nach Reinigungsmittel geschmeckt haben. Der Fall erregte schnell Aufmerksamkeit - sowohl bei Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch beim Hersteller selbst.
In dem Beitrag war zu lesen, dass der betroffene Kasten bereits vom Unternehmen abgeholt worden seien und sich zur weiteren Untersuchung im Labor befänden. Daraufhin fragte BLICK.de beim Unternehmen nach.
Hersteller reagiert
Auf BLICK.de-Nachfrage bestätigte das Unternehmen den Vorfall. In einer ersten Stellungnahme hieß es:
"Die von Ihnen geschilderte Situation ist uns bekannt und wir stehen dazu mit dem Kunden in engem Kontakt. Selbstverständlich haben wir dem Kunden den Kaufpreis erstattet und angeboten, die Ware auszutauschen. Wir haben uns dieser Sache vollumfänglich angenommen - die betreffende Ware befindet sich derzeit zur Untersuchung im Labor."
Einige Tage später folgte eine weitere Rückmeldung, diesmal mit den Ergebnissen der Laboranalyse.
Untersuchungsergebnis
Sabine Wypior-Beckert, Betriebsleiterin Lichtenauer Mineralquellen GmbH, erklärte: "Ein Konsument hat uns über einen ungewöhnlichen Geruch in einer von ihm geöffneten Flasche Lichtenauer Orange informiert. Wir haben diese Flasche sowie den gesamten Kasten mit den übrigen noch ungeöffneten, originalverschlossenen Flaschen umgehend im Labor umfassend untersuchen lassen. Das Ergebnis: Alle mikrobiologischen und chemisch-technischen Untersuchungen waren ohne Befund. Der Geruch betraf nur diese einzelne, geöffnete Flasche."
Mehrwegflasche möglicherweise zweckentfremdet
Laut Unternehmen lässt sich aus den vorliegenden Daten schließen, dass eine Zweckentfremdung der Mehrwegflasche die Ursache gewesen sein könnte. Demnach sei es möglich, dass ein vorheriger Verbraucher die betroffene Flasche unsachgemäß verwendet habe. Dazu sagte Wypior-Beckert weiter: "Auf Basis dieses Ergebnisses können wir nur schließen, dass der ungewöhnliche Geruch durch Zweckentfremdung der Mehrwegflasche von einem früheren Verbraucher verursacht wurde. Deshalb ist es uns wichtig, Konsumentinnen und Konsumenten noch einmal aufzurufen, den wichtigen Mehrwegkreislauf aktiv zu unterstützen und Mehrwegflaschen nicht mit Fremdflüssigkeiten zu befüllen. Dies gilt deutschlandweit und für jede im Umlauf befindliche Mehrwegflasche. Eine Glas-Mehrwegflasche kann im Idealfall bis zu 50 Mal befüllt werden, eine PET-Flasche bis zu 25 Mal. Versetzt ein Konsument sie jedoch zum Beispiel mit Fremdflüssigkeiten, Kräutern oder Obststücken, wird der Getränkegenuss der nachfolgenden Käufer getrübt und der Mehrwegkreislauf vorzeitig beendet. Wir empfehlen für Mixgetränke und Aromatisierungen von Getränken am besten eigene Flaschen oder Karaffen zu verwenden."
Kurzgefasst sollten Mehrwegflaschen ausschließlich für den vorgesehenen Zweck genutzt werden. Eine Befüllung mit Fremdflüssigkeiten könne nicht nur den Geschmack, sondern auch den gesamten Mehrwegkreislauf beeinträchtigen.