Risikogebiet: Neue Allgemeinverfügung in Mittelsachsen gilt ab 28. Oktober

Corona Fallzahlen auch in Mittelsachsen erheblich gestiegen

Ab dem heutigen Mittwoch, 28. Oktober 2020, gilt eine neue Allgemeinverfügung für Regelungen, da die Fallzahl in Mittelsachsen erneut gestiegen ist. Außerdem gab es ein Treffen mit Kommunen zum Thema Weihnachtsmärkte.

Zahl der Infektionsfälle erneut gestiegen

Erneut ist die Zahl der positiven Befunde in Mittelsachsen um neun Fälle gestiegen. Somit vermeldete das Landratsamt 784 Fälle an die Landesuntersuchungsanstalt. Laut Intensivregister werden derzeit zwei positiv getestete Patienten intensivmedizinisch behandelt, davon wird eine Person invasiv beatmet. Aus einer Pflegeeinrichtung in Mittelsachsen wurden über 40 neue positive Fälle gemeldet, die in der gestrigen Statistik noch nicht enthalten sind. Maßnahmen werden dabei abgesprochen, wie ein Aufnahmestopp und ein Besuchsverbot. "Es sind immer Einzelfallbetrachtungen, die von den örtlichen Gegebenheiten abhängen, wie beispielsweise ob es Einzel- oder Mehrfachbelegungen gibt", heißt es aus dem Gesundheitsamt. Da die Pflegeeinrichtungen beziehungsweise die betroffenen Angehörigen bei positiven Befunden sofort informiert werden, werden durch das Landratsamt keine Orte und Namen der Einrichtungen veröffentlicht. Dies steht den Einrichtungen zu, dies bei Bedarf selbst öffentlich zu kommunizieren.

Neue Allgemeinverfügung

Der entscheidende Wert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen wurde erneut überschritten. Er liegt nach Angaben des Sächsischen Sozialministeriums bei 56,9. Aus diesem Grund erlässt der Landkreis eine Allgemeinverfügung mit weiteren Regelungen für Zusammenkünfte, Veranstaltungen, Gaststätten sowie zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Grundlage bildet die Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates.

So darf ab heute kein Alkohol zwischen 22 Uhr und 5 Uhr verkauft werden. Im gleichen Zeitraum müssen auch Gaststätten schließen. Weiterhin sind in Sportstätten, Restaurants und bei Veranstaltungen die Kontakte der Besucher beziehungsweise der Gäste aufzunehmen und vier Wochen aufzuheben. Hier einige Punkte aus der Verfügung:

- Familien-, Betriebs- und Vereinsfeiern mit maximal 10 Personen und nur im Familien- und Freundeskreis

- Private Zusammenkünfte mit maximal 10 Personen oder eigenen Hausstand

- Veranstaltungen mit maximal 100 Personen, mehr sind mit einem abgestimmten Hygienekonzept möglich

- Mund-Nasen-Schutz muss getragen werden in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, wie Gastronomie und Theater

- In Schulgebäuden, jeweils mit Ausnahme des Unterrichts, ist eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen.

- In Betrieben sind Kontaktdaten der Besucher zu erheben, Ausnahme: Geschäfte und Verkaufsstände

- Kein Alkoholverkauf und Gaststättenschließung zwischen 22 und 5 Uhr.

Zunächst gilt die Regelung bis zum 16. November. Je nach Infektionsgeschehen kann ihre Gültigkeit verlängert werden. Die vollständige Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht. Die bisherige Allgemeinverfügung tritt außer Kraft.

Weihnachtsmärkte: Entscheidung noch offen

Über die Veranstaltung von Weihnachtsmärkten berieten Vertreter der Kommunen heute mit der Landkreisverwaltung. Hier wurden auch die neuen Rechtsvorschriften vorgestellt. Nach der Corona-Schutz-Verordnung vom 21. Oktober muss für jeden Weihnachtsmarkt ein von der zuständigen Behörde, also dem Landkreis, genehmigtes Hygienekonzept vorliegen. Das Gelände muss räumlich abgetrennt sein, die Personenzahl auf dem Markt muss den Anforderungen entsprechen. Abhängig von der geltenden Allgemeinverfügung können das 250, 100 oder weniger sein, die gleichzeitig auf dem Platz sind. Außerdem ist eine hygieneverantwortliche Person zu benennen und Kontaktdatennachverfolgung muss möglich sein. "Natürlich hänge dies von dem Infektionsgeschehen ab. Wir wissen um dieses hohe Brauchtum und wie sensibel das Thema ist", so der zweite Beigeordnete Jörg Höllmüller weiter. Mit den Maßnahmen muss eine Ansammlung von Menschen vermieden werden, daher müssen entsprechende Veranstaltungen Konzepte haben.

Hinweis: Die nächste Lage-Meldung erfolgt im Laufe des heutigen Donnerstages. Die Zahlen werden täglich auf der Internetseite des Landkreises aktualisiert sowie über die Bürgerinformations- und Warnapp BIWAPP veröffentlicht. Heute ist das Bürgertelefon von 9 bis 15 Uhr unter der 03731/799-6249 geschaltet. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden unter corona@landkreis-mittelsachsen.de.

  Newsletter abonnieren

Euer News-Tipp an die Redaktion