Straßenmeistereien mähen 2.500 Kilometer Straßenränder - Grasmahd in Mittelsachsen auf Hochtouren

Die sechs Straßenmeistereien des Landkreises Mittelsachsen sind derzeit im Großeinsatz. Bis Ende Oktober werden tausende Kilometer Straßenbegleitgrün gepflegt, um die Verkehrssicherheit auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen zu gewährleisten

Mittelsachsen

Die jährliche Grasmahd entlang der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis Mittelsachsen ist in vollem Gange. Die sechs Straßenmeistereien des Landkreises kümmern sich um rund 1.600 Kilometer Straßennetz und sorgen mit regelmäßigen Mäharbeiten für mehr Verkehrssicherheit und gepflegte Straßenränder.

Rund 2.500 Kilometer Intensivbereich werden zweimal gemäht

Zum Arbeitsumfang gehören rund 2.500 Kilometer sogenannter Intensivbereiche. Dazu zählen unbefestigte Seitenstreifen (Bankette), Mittel- und Trennstreifen, Sichtflächen sowie Gräben und Mulden. Diese Flächen werden zweimal jährlich gemäht, damit die Sicht für Verkehrsteilnehmer frei bleibt und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

Darüber hinaus pflegen die Straßenmeistereien rund 780 Hektar Extensivflächen. Hierzu gehören Böschungen und andere Grünflächen, die in der Regel einmal pro Jahr gemäht werden – vor allem zur Landschaftspflege und zum Erhalt der Flächen.

Mäharbeiten dauern bis Ende Oktober

Die Frühjahrsmahd beginnt je nach Witterung meist Anfang bis Mitte Mai und umfasst zunächst zwei Schnittbreiten. Direkt im Anschluss startet der zweite Mähdurchgang, der bis etwa Mitte beziehungsweise Ende Oktober andauert.

Der Straßenbetriebsdienst erklärt, dass das Gras zwar überall gleichzeitig wachse, die Arbeiten jedoch nur schrittweise erfolgen können. Deshalb erstellen die Straßenmeistereien detaillierte Mähpläne und arbeiten die Strecken nach und nach ab. Bürgerhinweise auf besonders hoch gewachsene Bereiche werden ebenfalls geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt.

Vor jeder Mahd wird Müll beseitigt

Bevor die Mähtechnik eingesetzt wird, kontrollieren die Mitarbeiter die jeweiligen Straßenabschnitte. Dabei müssen häufig achtlos weggeworfene Gegenstände oder anderer Unrat entfernt werden. Dadurch werden Schäden an den Mähgeräten vermieden und ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt.

Nicht jede Grünfläche fällt in die Zuständigkeit des Landkreises

Der Landkreis weist darauf hin, dass nicht sämtliche Grünflächen entlang von Bundes-, Staats- oder Kreisstraßen von den Straßenmeistereien gepflegt werden. Sichtfelder an Einmündungen von Gemeindestraßen liegen in der Verantwortung der jeweiligen Kommune. Für die Freihaltung von Sichtflächen an privaten Grundstücksausfahrten sind hingegen die Grundstückseigentümer selbst zuständig.

Verkehrsteilnehmer sollten Rücksicht nehmen

Während der Mäharbeiten kann es zeitweise zu Verkehrsbehinderungen kommen. Der Landkreis Mittelsachsen bittet daher alle Verkehrsteilnehmer, die Arbeitsfahrzeuge mit ausreichend Abstand und angepasster Geschwindigkeit zu passieren sowie besonders aufmerksam zu fahren. Die Maßnahmen dienen letztlich der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und der langfristigen Pflege der Straßeninfrastruktur.

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