Autofahrer aufgepasst: Diese neuen Gesetze und Regeln kommen 2020

Information Höhere Bußgelder und Dieselfahrverbote warten

Deutschland. 

2020 wird es einige Änderungen im Straßenverkehr geben, die vor allem die Autofahrer betreffen. Welche Gesetze und Regelungen das sind, fassen wir für euch zusammen: 

Bußgelderhöhung

Bislang kostet ein Strafzettel für beispielsweise Parken in zweiter Reihe, auf Fuß- und Gehwegen oder Halten auf Schutzstreifen 15 Euro. Nach den Entwürfen des neuen Bußgeldkatalogs wird diese Summe 2020 auf 30 bis 100 Euro angehoben. In gravierenden Fällen muss Autofahrer sogar mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Wird die Rettungsgasse nicht wie vorgeschrieben gebildet, kann das sogar bis zu 320 Euro kosten, den Entzug des Führerscheins für einen Monat und zwei Punkte in Flensburg geben. Das altbekannte dreiminütige Halten auf Radwegen und Schutzstreifen soll ganz abgeschafft werden. 

Neue Schilder

Ein neues Verkehrsschild, was für mehr Sicherheit sorgen soll, ist für 2020 geplant. Es soll das Überholen von Radfahrern in gekennzeichneten Bereichen verbieten. Ist es doch erlaubt, muss künftig ein Abstand von  zwei Metern, anstatt 1,5 Metern gehalten werden.

Fahrradzone

Des Weiteren soll der "grüne Pfeil" beim Rechtsabbiegen nun auch für Radfahrer gelten. Eine weitere Neuerung besteht in der Einführung von Fahrradzonen, welche dort entstehen sollen, wo das Fahrrad das vorherrschende Verkehrsmittel ist. 

Dieselfahrverbot

2020 könnten noch weitere Dieselfahrverbote in deutschen Großstädten hinzukommen, da die deutsche Umwelthilfe auch weiterhin Klagen auf Luftreinhaltung plant. Seit dem 1. April 2019 gilt in Stuttgart bereits das deutschlandweit erste großflächige Fahrverbot für Dieselfahrzeuge. Dieses gilt auch für die Bewohner der Stadt.

Änderungen bei Typklassen der KFZ-Versicherung

Rund elf Millionen Autofahrer sind 2020 von einer Veränderung der Typklasse ihrer Kfz-Versicherung betroffen. Von der Änderung profitieren jedoch lediglich 4,6 Millionen Autofahrer. Für 6,5 Millionen Fahrzeughalter bedeutet dies eine Erhöhung ihrer Beiträge. Die Mehrheit der Modelle wird lediglich um eine Klasse herauf- oder herabgesetzt. Die Zahl derjenigen, welche um mehrere Klassen herauf- oder herabgesetzt werden, ist jedoch gering. Verbesserungen aufgrund der Typklassenänderung ergeben sich beispielsweise beim VW T-Roc (1.5 TSI) und beim Kia Stonic (1.2). Sie werden um vier Klassen in der Haftpflichtversicherung herabgesetzt. Um drei Klassen erhöht wird z.B. der Honda Jazz Hybrid (1.4, 2011-2015). Der Skoda Octavia (1.2 TSI, Typ 5E) wird um zwei Klassen in der Haftpflicht hochgestuft.

CO2-Ausstoß

Ab 2020 darf der CO2-Grenzwert auf der Straße den Laborgrenzwert bei den Stickoxiden (NOx) nicht mehr überschreiten. Demnach muss jeder Hersteller mit dem Durchschnitt seiner in Europa neu zugelassenen PKW bei 95 g CO2/km oder darunter liegen.

Verlängerung des Umweltbonus 

Der Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität wird bis 2025 verlängert und zusätzlich erhöht. Die Kosten werden wie bisher jeweils zur Hälfte von der Autoindustrie und dem Bund übernommen. Es sind 2,09 Milliarden Euro an Bundesmitteln eingeplant. Demnach soll der Zuschuss bei E-Fahrzeugen bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro von 4.000 auf 6.000 Euro steigen und bei Fahrzeugen bis zu einer Grenze von 65.000 Euro auf 5.000 Euro. Der Zuschuss bei Plug-in-Hybriden soll bei einem Neupreis bis 40.000 Euro auf 4.500 Euro steigen. Bei Fahrzeugen mit einem Neupreis über 40.000 bis 65.000 Euro soll der Zuschuss auf 3.750 Euro steigen. 

Verbrauchsmessung

Für die Typzulassung neuer Fahrzeuge gilt ab dem 1. Januar 2020 die Pflicht zum Fuel Consumption Monitoring, auch FCM genannt. Es müssen künftig bestimmte Verbrauchsdaten, wie beispielsweise der Durchschnittsverbrauch gemessen werden. Bei Plug-in-Hybridautos muss die Häufigkeit der elektrisch gefahrenen Strecke gemessen werden. Zusätzlich müssen diese Daten lebenslang gespeichert werden. Ziel ist die bessere Kontrolle der Abweichung zwischen dem Typzulassungswert und dem realen Verbrauch.

Digitalradio DAB+ (DAB = Digital Audio Broadcast)

Das Digitalradio DAB+ muss ab dem 21. Dezember 2020 in jedem Neuwagen in Deutschland standardmäßig empfangbar sein. Das Programmangebot ist größer als bei UKW und der Klang ist deutlich besser. Über 260 lokale und überregionale Programme sind über DAB+ empfangbar. Zusätzlich wird eine Abdeckung von 98% Prozent erreicht, welche die Autobahnen nahezu komplett einschließt. Diese neue Übertragungsart ist jedoch trotz der Vorteile umstritten. Kritiker merken an, man solle bei der Digitalisierung des Rundfunks das Internetstreaming nutzen.

HU-Plakette

Fahrzeugbesitzer, welche eine blaue Plakette auf ihrem Nummernschild haben, müssen im Jahr 2020 zur Hauptuntersuchung. Dort erhalten sie im Regelfall einen braunen Aufkleber, welcher auf die nächste Prüfung im Jahr 2022 hinweist.

PKW-Maut

Die PKW-Maut auf deutschen Bundesstraßen und Autobahnen wurde für 2020 abgesagt. Nach einer Klage Österreichs gegen die Regelung hat der europäische Gerichtshof diese am 18. Juni 2019 gestoppt. Die Regelung hatte vorgesehen, dass die Mautabgaben fast ausschließlich von Autofahrern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten hätten gezahlt werden müssen. Laut dem Europäischen Gerichtshof sei dies diskriminierend und verstoße daher gegen das EU-Recht.

 

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