Flutkatastrophe im Westen: "Fahrlässige Tötung"?

Flutkatastrophe Verspätete oder unterlassene Warnungen der Bevölkerung

Koblenz. 

Koblenz. Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Westen Deutschlands stellt sich immer mehr die Frage, ob die über 130 Todesopfer und immer noch 28 Vermissten zumindest zu Teilen hätten vermieden werden können. Untersucht wird nun, ob nicht sogar die Behörden-Verantwortlichen in Rheinland-Pfalz die vielen Opfer zu verantworten haben. Die Staatsanwaltschaft Koblenz teilte heute mit, sie prüfe die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung sowie Körperverletzung im Zusammenhang mit der Flukatastrophe im Ahrtal. Die Tatbestände dabei sind fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung "infolge möglicherweise unterlassener oder verspäteter Warnungen oder Evakuierungen der Bevölkerung."

Zwölf Bewohner eines Behindertenheims verstorben

Insbesondere geriet dabei das Behindertenheim in Sinzig in den Blick, in welchem zwölf Bewohner ums Leben gekommen waren. Hier lägen polizeiliche Erkenntnisse vor, die einen Anfangsverdacht von Straftaten ergeben könnten. Die Prüfung wird in einigen Tagen abgeschlossen sein.

  Newsletter abonnieren

Euer News-Tipp an die Redaktion