28-Jähriger für Betäubungsmittelhandel in 24 Fällen angeklagt

Justiz Beschuldigter hat sich zu Tatvorwürfen nicht eingelassen

Dresden. 

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 28-Jährigen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 24 Fällen zur Last. So soll der Beschuldigte von April 2017 bis Dezember 2019 in 17 Fällen jeweils mindestens drei Kilogramm Crystal zum Preis von 60.000 Euro, insgesamt mindestens 51 Kilogramm Crystal zum Preis von über einer Million Euro von einem gesondert verfolgten Beschuldigten angekauft und anschließend gewinnbringend unter anderem im Bereich Dresden und Meißen weiterverkauft haben. Weiterhin soll der Beschuldigte Anfang 2020 20 Kilogramm Marihuana an einen gesondert verfolgten Beschuldigten zum Preis von 94.500 Euro verkauft haben. Ferner soll der28-Jährige im April 2020 in sechs weiteren Fällen insgesamt mindestens weitere acht Kilogramm Crystal an gesondert verfolgte Beschuldigte, aber auch an unbekannte Abnehmer zum Preis von etwa 250.000 Euro verkauft haben.

Beschuldigter weiterhin in Untersuchungshaft

Er kommunizierte über verschlüsselte Mobiltelefone des Anbieters "EncroChat". Französischen Ermittlungsbehörden ist es gelungen, den Datenbestand dieses Anbieters für einen gewissen Zeitraum zu entschlüsseln. Die Erkenntnisse wurden der Staatsanwaltschaft Dresden im Wege der internationalen Rechtshilfe zur Verfügung gestellt und haben erhebliche Bedeutung für die Nachweisführung in diesem Verfahren. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, der am 27.Januar diesen Jahres vollzogen werden konnte. Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

 

Der 28-Jährige ist nicht einschlägig vorbestraft und hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

 

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