Abiprüfungen finden in Sachsen wie geplant statt

bildung Besondere Hygienemaßnahmen müssen eingehalten werden

Sachsen. 

Die Abiturprüfungen in Sachsen sollen, wie auch in sieben anderen Bundesländern, wie geplant nach den Osterferien stattfinden. »Wir haben uns die Entscheidung wahrlich nicht leichtgemacht. Die Prüfungssituation in diesem Jahr ist ohne Zweifel eine andere als in den Vorjahren. Dieses haben wir im Blick und reagieren darauf mit veränderten Regeln für die Zweitkorrektur und der Möglichkeit, auf die Nachtermine ausweichen zu können. Allen Abiturientinnen und Abiturienten werden wir somit eine Teilnahme an den bekannten Erstterminen der Abiturprüfung ermöglichen", so Kultusminister Christian Piwarz. Für die Prüfungen werden strenge und Abstandsgebote für Lehrer*innen und Schüler*innen gelten. Nachprüftermine finden ab dem 13. Mai statt, dabei müssen Schüler*innen dieses Jahr kein ärztliches Attest vorweisen, wenn sie die Erstprüfung nicht wahrnehmen können. Anders als im Vorjahr, wird es in diesem Jahr einen dritten Nachtermin geben.

»Bei unserer Entscheidung für diesen Abitur-Fahrplan haben wir den Infektionsschutz in besonderer Weise berücksichtigt. Die Prüflinge werden im gegebenen Fall auf mehrere Räume verteilt, um den Anforderungen des Infektionsschutzes zu genügen. Das gesundheitliche Risiko ist damit niedriger als in anderen Bereichen des Berufslebens. Schon allein aus Gründen des Infektionsschutzes empfehle ich den Abiturientinnen und Abiturienten sehr, die Haupttermine für die Prüfungen zu nutzen«, so Kultusminister Piwarz.

Schüler sollen rücksichtsvoll bewertet werden

Außerdem werden die Zweitkorrekturen in diesem Jahr ausnahmsweise an derselben Schule erfolgen. "Auf diese Weise können die Korrektoren durch die Corona-Pandemie aufgetretene schulinterne Probleme bei der Wissensvermittlung besser eingehen. Im Unterricht nicht vermitteltes Wissen wird bei der Bewertung im Sinne des Schülers berücksichtigt«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Im Streit- oder Beschwerdefall können sich Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte an eine eigens eingerichtete Beratungsstelle im Landesamt für Schule und Bildung wenden.

 

 

 

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