Ärztliche Versorgung zwischen Weihnachten und Neujahr

Service Sächsische Arztpraxen und der ärztliche Bereitschaftsdienst

Die ambulante medizinische Versorgung zwischen Weihnachten und Neujahr ist durch die sächsischen Arztpraxen und den ärztlichen Bereitschaftsdienst sichergestellt: An den regulären Wochentagen zwischen Weihnachten und Silvester sei es möglich, dass Arztpraxen urlaubs- oder krankheitsbedingt schließen oder veränderte Öffnungszeiten haben, informiert die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. Patienten können sich vor Ort in den Praxen oder telefonisch dazu informieren. Einen generellen Überblick über die sächsischen Arztpraxen mit Kontaktdaten bietet die Arztsuche auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung.

Hier geht's zur Übersicht.

Übersicht der Bereitschaftspraxen

Wenn die Arztpraxen an den Feiertagen zu Weihnachten und zum Jahreswechsel geschlossen haben, stehen den Patienten für die Behandlung akuter Erkrankungen wie, Erkältung mit Fieber, Hals- und Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen oder Harnwegsinfekt, die Bereitschaftspraxen sowie der ärztliche Hausbesuchsdienst zur Verfügung. Eine Übersicht aller Bereitschaftspraxen in den Regionen mit aktuellen Öffnungszeiten - auch bei kurzfristigen Änderungen - sowie die Adressen aller Standorte sind auf dieser Internetseite hinterlegt.

Belastungsprobe in der Corona-Pandemie

Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen: "Auch in diesem Jahr zum Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel werden die niedergelassenen Ärzte im Bereitschaftsdienst und in ihren Praxen eine flächendeckende ambulante Versorgung in Sachsen gewährleisten. In den vergangenen Jahren konnte dies mit der Belastungsprobe der Corona-Pandemie unter Beweis gestellt werden. Unser Dank und unsere höchste Anerkennung gilt all diesen engagierten Ärzten und ihren Mitarbeitern."

Vermittlung von Hausbesuchen

Damit die Wartezeiten akut erkrankter Personen nicht unnötig verlängert werden, weist die Kassenärztliche Vereinigung darauf hin, dass die Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen zur ausschließlichen Ausstellung von Wiederholungsrezepten oder Bescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit sind. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter anderem zur Vermittlung von Hausbesuchen am 24. und 31. Dezember sowie an den Feiertagen und am Wochenende zu folgenden Zeiten unter der kostenfreien bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 erreichbar: 7 bis 7 Uhr des Folgetages.

Weitere Informationen zum Patientenservice 116117 sind hier zu finden.

Wann ist der Rettungsdienst zuständig

Bei lebensbedrohlichen Symptomen, z. B. Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft, Vergiftungen, ist der Rettungsdienst zuständig. Der Rettungsdienst ist erreichbar unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112.

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