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  1. Sachsen
  2. Beschluss zu Werbeverbot für Bundeswehr rechtswidrig

Beschluss zu Werbeverbot für Bundeswehr rechtswidrig

Der Görlitzer Kreistag muss sein Werbeverbot für die Bundeswehr zurücknehmen. Die Landesdirektion Sachsen hält den Beschluss für rechtswidrig.

19.01.2026, 16:16 Uhr
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  • Beschluss zu Werbeverbot für Bundeswehr rechtswidrig - Der Görlitzer Kreistag muss einen Beschluss wieder aufheben. (Archivbild)
    Der Görlitzer Kreistag muss einen Beschluss wieder aufheben. (Archivbild) Foto: Jan Woitas/dpa
Görlitz

Der Beschluss des Görlitzer Kreistages über ein Werbeverbot für die Bundeswehr ist rechtswidrig. Der Landkreis müsse die Entscheidung spätestens in seiner übernächsten Sitzung aufheben, teilte die Landesdirektion Sachsen mit. 

Die Rechtsaufsicht ist der Auffassung, dass ein solches Werbeverbot nicht in die Zuständigkeit des Landkreises falle. Ein Werbeverbot verletze außerdem die grundsätzlich wirtschaftspolitische Neutralität des Staates sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Der Kreistag hatte das Werbeverbot am 10. Dezember 2025 beschlossen. Landrat Stephan Meyer (CDU) hatte der Entscheidung widersprochen und die Angelegenheit der Landesdirektion zur Prüfung vorgelegt. 

Einen ähnlichen Fall hatte es zuvor bereits in Zwickau gegeben. Dort hatte der Stadtrat ein Werbeverbot beschlossen. Auch diese Entscheidung musste das Kommunalparlament nach einer rechtlichen Prüfung wieder zurückziehen.

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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