Corona: Auffrischungsimpfungen starten in Sachsen

Corona Staatsministerin Köpping: "Bestmöglicher Schutz für vulnerable Gruppen"

Gemäß dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) sind Auffrischungsimpfungen in Sachsen grundsätzlich ab dem 1. September 2021 möglich. Empfohlen wird eine so genannte Booster-Impfung mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffes für alle vollständig geimpften Menschen, die ein erhöhtes Risiko für Durchbruchsinfektionen haben. Jede Auffrischungsimpfung sollte in einem Abstand von mindestens sechs Monaten nach der vollständigen (Zweit-) Impfung verabreicht werden. Nach Empfehlung der SIKO betrifft dies Menschen ab 70 Jahre sowie bei bestimmten Grunderkrankungen. Eine Impfung in den Impfzentren ist dabei ab dem 3. September oder im Rahmen einer Vor-Ort-Impfaktion für den Personenkreis ab 70 Jahren ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Personen mit bestimmten Grunderkrankungen erhalten die Impfung vorzugsweise bei ihrem behandelnden Arzt.

Der "bestmögliche Schutz für vulnerable Gruppen"

Die Booster-Impfung kann nach Empfehlung der SIKO nach ärztlichem Ermessen parallel mit der saisonalen Grippeschutz-Impfung verabreicht werden. Gesundheitsministerin Petra Köpping: "Mit den Auffrischungsimpfungen bieten wir den vulnerablen Gruppen den bestmöglichen Schutz. Falls Sie sich unsicher fühlen oder Fragen haben, wenden Sie sich am besten vertrauensvoll an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Die Booster-Impfungen sollen grundsätzlich im Regelsystem, also in den Arztpraxen, stattfinden. Wir denken natürlich auch an unsere Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner liegt mir besonders am Herzen. Für Einrichtungen der vollstationären Dauerpflege, die auf eine Vor-Ort-Impfung angewiesen sind, ist geplant, dass die Vermittlung von niedergelassenen Ärzten durch die Kassenärztliche Vereinigung unterstützt wird."

Auffrischungsimpfungen werden lediglich mit Biontech/Pfizer oder Moderna durchgeführt

Auch Personen, die ausschließlich mit Vektorimpfstoffen (AstraZeneca, Johnson & Johnson) vollständig geimpft sind, können gemäß GMK-Beschluss unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Ein Nachweis über die durchgeführten Erst- und Zweitimpfungen ist in jedem Fall erforderlich. Diese Auffrischungsimpfungen werden ausschließlich mit mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer oder Moderna durchgeführt. Eine Impfdosis ist ausreichend.

Ergänzende Hinweise und Empfehlungen::

Die Sächsische Impfkommission (SIKO) empfiehlt als zeitlichen Beginn der Booster-Impfungen das vierte Quartal 2021, d.h. ab 1. Oktober. Da neben den Kapazitäten für die noch notwendigen Erst- und Zweitimpfungen auch die für die Auffrischungsimpfungen vorhanden sind, wird in Sachsen mit diesen bereits im September begonnen

Die vollständige Empfehlung der SIKO u.a. mit der Übersicht über die Grunderkrankungen finden Sie hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SIKO_Empfehlungen-zur-SARS-CoV-2-Impfung_2021-09-01.pdf.

Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung:

https://www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html

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