Corona-Gipfel: Diese Regeln kommen ab Herbst auf uns zu

Pandemie Einführung der 3G-Regel und Wegfall der kostenlosen Bürgertest beschlossen

Nach mehr als zwei Monaten gibt es mal wieder eine Bund-Länder-Konferenz. Dabei solle es vor allem um die Corona-Maßnahmen gehen. Seit dem Mittag geht es darum, welche Regeln ab Herbst gelten sollen, wenn sich die Inzidenzzahlen wieder erhöhen.

Doch auch ein anderer Punkt steht auf der Agenda des Corona-Gipfels. Als Erstes geht es um die Hochwasserkatastrophe und deren Bewältigung. "Niemand kann eine solche Situation allein bewältigen", heißt es in einer Beschlussvorlage. Neben den Soforthilfen der Länder soll es einen Wiederaufbaufonds geben, so hieß es. Die genaue Höhe ist aber noch nicht bekannt.

Abschaffung der kostenlosen Schnelltests

Weitgehende Einigkeit herrscht, dass die bisher kostenlosen Schnelltests ab Herbst kostenpflichtig werden sollen. Bürger und Bürgerinnen, die bis dahin kein Impfangebot wahrgenommen haben, müssen dann selbst in die Tasche greifen. Ausgenommen wären Personen, die sich nachweislich nicht impfen lassen können oder für die es keine Impfempfehlungen gibt wie Schwangere oder Kinder und Jugendliche.

Testpflicht für Ungeimpfte?

Gleichzeitig soll auch eine Testpflicht für Ungeimpfte eingeführt werden. Ab August bereits soll diese Pflicht demnach bei allen Veranstaltungen in Innenräumen gelten. Der Zutritt ist dann nur für Getestete, Geimpfte oder Genesene erlaubt. Als getestet gilt im Sinne der 3-G-Regel demnach, wer einen Antigen-Schnelltest vorweisen kann (Alter max. 24 Stunden), oder einen PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt sein darf.

Gelten soll diese Pflicht für Besuche in Kliniken und Pflegeheimen, bei Besuchen der Innengastronomie, für Gottesdienste, für Feste und den Sport im Innenbereich, Übernachtungen sowie körpernahe Dienstleistungen. Die Regeln zu Tests sollen für Geimpfte und Genesene nicht gelten, sie sind ausgenommen. Die Erforderlichkeit der 3-G-Regel soll alle vier Wochen überprüft werden.

Verlängerung der AHA-Regeln

Die Regierungschefs wollen sich auf ein einheitliches Vorgehen mit den AHA-Regeln (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, im Alltag an bestimmten Orten Maske tragen) ab Herbst verständigen. Im Gespräch ist, diese zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr bis ins Frühjahr zu verlängern. Laut der Beschlussvorlage soll die Pflicht tatsächlich verlängert werden, auch in Innenräumen und im Einzelhandel.

Neue Inzidenz-Grenzwerte?

Weitgehend Konsens herrscht, dass der reine Inzidenzwert (Anzahl der Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen) angesichts der wachsenden Zahl von Geimpften kein alleiniges Kriterium mehr sein sollte. Mit dem Grenzwert soll eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden werden.

Laut der Beschlussvorlage sollen künftig alle Indikatoren beachtet werden, darunter die Inzidenz, Impfquote und die Zahl schwerer Krankheitsverläufe und die resultierende Belastung des Gesundheitswesens.

Sollten die Anstrengungen beim Testen und Impfen nicht ausreichen, wollen sich Bund und Länder auf weitere Maßnahmen verständigen, "um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren".

Update 11. August: Das sind die neuen Regelungen

Nachdem die Politiker sich auf der gestrigen Bund-Länder-Konferenz beraten haben, steht nun fest, welche Regeln zukünftig gelten sollen.

Ab spätestens 23. August gilt bundesweit die 3G-Regel. Das heißt, Zutritt als Besucher in Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe, aber auch in die Innengastronomie, auf Veranstaltungen und Feste in Innenräumen erhalten nur Personen, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind, wobei ein Schnelltest 24 Stunden gültig ist und ein PCR-Test 48 Stunden. Gleiches gilt bei Beherbergung, Sport im Innenbereich sowie bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen.

Die Vereinbarung gilt für alle Menschen ab sechs Jahren und kann entsprechend von den Ländern ausgesetzt werden, wenn die Inzidenz im entsprechenden Landkreis stabil unter 35 liegt. Geimpfte und Genesene sind von den Testauflagen ausgenommen. Auch die Quarantänepflicht entfällt für diese Personen - auch wenn sie aus einem Hochrisikogebiet wieder nach Deutschland einreisen.

Bürgertests ab Oktober kostenpflichtig

Weiterhin wird das kostenlosen Angebot von Bürgertests ab dem 11. Oktober 2021 wegfallen. Ungeimpfte müssen die Tests demnach ab diesem Datum selbst zahlen. Ausgenommen sind dabei Personen, die nicht geimpft werden können wie beispielsweise Schwangere sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, für die noch keine einheitliche Impfempfehlung vorliegt. Wie die Tagesschau berichtet, begründet die Bundesregierung diese Entscheidung damit, dass mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden konnte.

Einige der bisher bekannten Regelungen bleiben auch weiterhin erhalten. So gilt bundesweit auch weiterhin eine Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen. Aktuell ist diese beim Einkaufen in Sachsen allerdings aufgrund von niedrigen Inzidenzen ausgesetzt.

 

 
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