Der Freistaat Sachsen und der Bund haben die von der Corona-Pandemie betroffenen sächsischen Unternehmen und Selbstständigen bislang mit Finanzhilfen in Milliarden-Höhe unterstützt. Der Großteil der Gelder entfällt bislang auf die ausgezahlten Soforthilfen im ersten Lockdown. Diese summieren sich im Freistaat Sachsen auf rund 1,4 Milliarden Euro. Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig: "Die Bundes- und Landesregierung muten den Menschen und Unternehmen mit den Corona-Maßnahmen viel zu. Doch die Maßnahmen sind nötig, um die Pandemie zu bewältigen und zu einem uns bekannten Leben zurückzukehren. Von Anfang an stehen wir als Staat solidarisch an der Seite der betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Hilfsmaßnahmen in Deutschland sind weltweit wohl einzigartig." Bund, Länder und Europäische Union stemmen nie dagewesene finanzielle Leistungen, um Arbeitsplätze und Existenzen zu sichern und die Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten. Für Arbeitnehmer hat der Bund zudem weitreichende Hilfen über die Kurzarbeiterregelung geschaffen. Von den Soforthilfen des Landes und Bundes wurden Chemnitzer Firmen im ersten Lockdown mit 52,2 Millionen Euro unterstützt. Weitere 37,5 Millionen Euro stemmte die Soforthilfe des Bundes. Für beide Soforthilfeprogramme sind keine Neuantragstellungen mehr möglich. Die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen und Selbstständigen in der derzeitigen Phase der Corona-Pandemie können beim Bund die außerordentliche Wirtschaftshilfe ("Novemberhilfe") beantragen. Bis 22. Dezember flossen Finanzhilfen in Höhe von mehr als 44 Millionen Euro nach Sachsen. Die Antragstellung für die "Dezemberhilfe" ist seit dem 23. Dezember möglich.
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- Corona-Hilfen in Milliardenhöhe für Sachsens Unternehmen

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