Corona: Veranstaltungsbranche fordert Korrektur des Entschädigungsbeschlusses

Stellungnahme Es herrscht Unverständnis gegenüber den neuen Regelungen

Region. 

Region. Die Verbände der Veranstaltungswirtschaft begrüßen den, von der Bundesregierung angekündigten, Beschluss zur Entschädigung finanzieller Ausfälle aufgrund der bevorstehenden Unternehmensschließung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Politik hat die existentielle Not der Veranstaltungswirtschaft erkannt und kündigte einen Erstattungsbetrag von bis zu 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats an.

Die Wirtschaftsverbände unterbreiteten in einer Stellungnahme an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz detaillierte Vorschläge, um das Hilfsprogramm praxisorientiert und umsichtig auszugestalten. Vor allem bedarf es nun dringend der geforderten Sonderhilfe für die Veranstaltungsbranche.

 

Unverständnis gegenüber den neuen Regelungen

Für die Veranstaltungswirtschaft sind die Beschränkungen im zweiten Lockdown für Freizeit- und Unterhaltungsbereich nicht nachvollziehbar. Schließlich haben zahlreiche Unternehmen bereits professionelle Hygienekonzepte entwickelt und seit Monaten umgesetzt. Auf dieser Grundlage wurden ebenfalls Veranstaltungen geplant und Investitionen getätigt. Zusätzlich erschweren die noch nicht erfolgten Maßnahmeempfehlungen der Länder die aktuelle Situation für die Unternehmen der Veranstaltungsbranche. Es wird damit gerechnet, dass die Länder abweichende Regelungen zum Beschluss des Bundes treffen und damit eine bundesweite Veranstaltungsplanung nicht möglich ist.

Korrektur des aktuellen Beschlusses

 

Die Hauptforderung der Veranstaltungswirtschaft besteht darin, dass die Bundesregierung das branchenspezifische Sonderhilfsprogramm umsetzt und so Unternehmen und Solo-Selbstständige vor dem endgültigen wirtschaftlichen Kollaps rettet. Zusätzlich bedarf es einer Korrektur und einer Differenzierung des aktuellen Beschlusses. Die Verbände des Wirtschaftszweigs haben der Politik angeboten, ihre Expertise und ihre Branchenkenntnis bei der Definition der begünstigten Wirtschaftsbereiche in Anspruch zu nehmen.

 

 

 

 

 

 

 

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