Diese Corona-Lockerungen gelten ab Montag im Freistaat

pandemie Ab 15. März ändert sich in Sachsen so einiges

Sachsen/Chemnitz. 

Sachsen/Chemnitz. Der Freistaat Sachsen hat für Montag, den 15. März eine umfassende Anzahl an Lockerungen für den Freizeit- und Arbeitsbereich erlassen. Gebunden sind diese an das einhalten einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen. Wird diese Grenze überschritten, kehren wir wieder zu den aktuellen Bestimmungen zurück.

Die Lockerungen ab Morgen im Überblick

Schulen: Nachdem der Präsenzunterricht für Grundschüler und Abschlussklassen bereits wieder begonnen hat, sollen ab Montag auch wieder Gymnasien und Oberschulen öffnen. Um genügend Abstand zu gewährleisten, ist der Unterricht im Wechselmodell vorgesehen.

Weiterhin war sollen Schulgelände nur mit einem negativen Corona-Test betretbar sein. Da aber noch nicht an allen Schulen genügend Tests zu Verfügung stehen, greift diese Reglung erst dann, wenn genügend Tests vorhanden seien, so Kultusminister Christian Piwarz (CDU).

Testpflicht in Unternehmen: Laut Landesverordnung müssen sich alle Beschäftigten, die direkten Kontakt zu Kunden haben einmal pro Woche testen lassen. Dazu zählen beispielsweise Verkäufer. Arbeitgeber sind dabei verpflichtet, die entsprechenden Tests kostenfrei zu Verfügung zu stellen. Gleiches gilt ab dem 22. März für all diejenigen, die in Büros arbeiten.

Wie in den Schulen, gilt dies auch hier erst, wenn genügend Test bezogen werden können.

Unterhaltungseinrichtungen: Mit Terminvergabe können interessierte ab Montag wieder Zoos, botanische Gärten und Museen besuchen. In Chemnitz zählen hierzu etwa der Tiergarten, die Stadtbibiliothek und diverse Museen. eine genaue Liste mit den entsprechenden Öffnungsdaten und -zeiten kann hier eingesehen werden.

Eine längere Öffnungsphase scheint unwahrscheinlich

Gemäß der Verordnung des Freistaats arbeiten alle Einrichtungen dabei mit einer Terminbuchung vorab und erheben für die Kontaktnachverfolgung die Daten der Besucher. Eine Buchung kann per Telefon, E-Mail und oft auch online erfolgen. Alle Einrichtungen können aufgrund ihrer freigegebenen Hygienekonzepte immer nur eine bestimmte Anzahl an Besuchern zeitgleich einlassen.

Individuelle Regelungen in den Regionen

Zu beachten ist dabei, dass gemäß der Verordnung diese Einrichtungen wieder geschlossen werden müssen, wenn die 7-Tages-Inzidenz in Chemnitz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt.

Da die Infektionszahlen in der letzten Woche, unter anderem, auf Grund der britischen Corona-Mutante B117, stark angestiegen sind, ist allerdings nicht mit einer lange anhaltenden Öffnung zu rechnen. Die Stadt Chemnitz hat bereits am Wochenende die geforderte Grenze von 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern in 7 Tagen überschritten.

Der Erzgebirgskreis hat ab Dienstag, weitere Beschränkungen angekündigt.

Auch der Landkreis Zwickau schließt ab dem 15. März wieder Geschäfte, da sich die Inzidenz dort über 100 eingepegelt hat. Aufgrund der Entwicklungen im Vogtlandkreis waren dort bereits in den vergangenen Tagen keine größeren Lockerungen möglich.

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