Für Temposünder und Falschparker wird's bald teurer

Verkehr Neuer Bußgeldkatalog 2021 beschlossen

Nach langem Streit zwischen Verkehrsministerium und Ländern hat der Bundesrat vergangene Woche höheren Bußgeldern für Verkehrssünder zugestimmt. Fußgänger und Radfahrer sollen durch die Änderungen im Bußgeldkatalog besser geschützt werden, Raser und Falschparker müssen künftig tiefer in die Tasche greifen. Die neue Verordnung soll noch im Herbst in Kraft treten. Was Verkehrsteilnehmer mit dem überarbeiteten Bußgeldkatalog erwartet.

 

Zu schnell kann richtig teuer werden

Für Autofahrer, die zu schnell unterwegs sind, wird es deutlich teurer: Die Verwarnungsgelder für Überschreitungen ab 16 bis zu 20 km/h werden künftig verdoppelt. Innerorts steigen sie von 35 auf 70 Euro, außerorts von 30 auf 60 Euro. Die Grenze für Punkte in Flensburg liegt allerdings wie bisher bei 21 km/h. Härter trifft es Raser, die in der Stadt zum Beispiel mit mehr als 40 km/h zu schnell unterwegs sind. Sie sollen mindestens 400 statt bislang 200 Euro zahlen.

 

Höhere Bußgelder für Falschparker

Auch Parkverstöße werden teurer. Halter, die ihr Auto im Halte- oder Parkverbot abstellen, zahlen bald 25 statt aktuell 15 Euro. Bei länger als einer Stunde mit Behinderung sind es künftig 50 statt 35 Euro. Unberechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz zu parken, kostet in Zukunft 55 statt 35 Euro. Das Zuparken von Feuerwehrzufahrten wird, wenn Rettungsfahrzeuge behindert werden, künftig mit 100 Euro und einem Punkt geahndet. Den Punkt bekommen auch Verkehrsteilnehmer, die einen Geh- und Radweg länger als eine Stunde blockieren und dabei andere behindern. Bußgeld: 80 Euro. Parken in einer Feuerwehrzufahrt oder die Behinderung von Rettungsfahrzeugen sorgt für ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Übrigens: Wer seinen Wagen unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos oder Car-Sharing-Fahrzeuge abstellt, muss neuerdings mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen.

 

Zum Schutz der Fußgänger

Auto- und Motorradfahrende, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und sie dadurch gefährden, werden zukünftig massiver bestraft. Sie zahlen 140 statt 70 Euro, bekommen einen Punkt und einen Monat Fahrverbot. Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.

 

Rettungsgasse: Verstöße härter bestraft

Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro rechnen. Neu: Dafür gibt es künftig einen Monat Fahrverbot obendrauf. Autofahrer, die eine Rettungsgasse sogar selbst zum schnelleren Vorankommen nutzen, zahlen bis zu 320 Euro, kassieren zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Im Zuge der neuen Verordnung wird auf der Ruf nach entsprechenden Kontrollen lauter. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht: "Bisher war das Strafmaß in vielen Fällen einfach zu milde und die Anpassungen im Bußgeldkatalog daher überfällig." Die Kontrollen der Polizei müssten aber verstärkt werden. Auch der ADAC fordert, Kontrollen an Gefahrenstellen und damit auch das Risiko, entdeckt zu werden, müssten erhöht werden.

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