Es war der letzte Tag des kuriosen Jahres 2020 - und gleichzeitig der Startschuss für die mobilen Impfteams im Freistaat. Seit dem 31. Dezember sind die Helfer des Arbeiter-Samariter-Bundes, der Johanniter Unfallhilfe und der Malteser Hilfsdienste im Einsatz, koordiniert durch das Deutsche Rote Kreuz. Sachsenweit sind derzeit insgesamt 13 Teams unterwegs, eines für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt. Sobald ausreichend Impfstoff verfügbar ist und diese vertraglich gebunden werden, liege die Maximalkapazität bei 13 mal fünf Teams. Der Arbeiter-Samariter-Bund beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die mobilen Impfteams.
Aus wie vielen Personen besteht ein Impfteam?
Die drei Hilfsorganisationen stellen neben Fahrzeugen den nichtärztlichen Teil des Personals, das sind in der Regel drei Personen. Zur mobilen Impfflotte gehören auch jeweils eine Ärztin oder ein Arzt sowie eine medizinische Fachkraft. Diese werden von der Kassenärztliche Vereinigung Sachsen bestellt. Die Impfungen werden gemeinsam vorbereitet, durchführt und dokumentiert.
In welchen Landkreisen sind die Organisationen vorwiegend im Einsatz?
Der Arbeiter-Samariter-Bund stellt die ersten Fahrzeuge und Impfteams für die Stadt Chemnitz sowie in den Landkreisen Görlitz, Leipziger Land und Meißen. Die Johanniter stellen die ersten Fahrzeuge und Teams in Leipzig Stadt sowie den Landkreisen Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge, dem Vogtlandkreis und Zwickau. Die ersten Autos der Malteser sind in Dresden Stadt sowie den Landkreisen Bautzen, dem Erzgebirgskreis sowie in Mittel- und Nordsachsen unterwegs.
Für welche Personengruppen werden die mobilen Teams aktuell eingesetzt?
Gemäß dem sächsischen Prioritätenplan immunisieren die mobilen Impfteams zunächst Personen, deren Gesundheit besonders gefährdet und deren Mobilität eingeschränkt ist. Sie versorgen demnach aktuell Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen und deren Pflegepersonal mit der Schutzimpfung. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Rettungsdienst sollen prioritär geimpft werden.
Wie viele Einrichtungen werden pro Tag angefahren?
Ein Impfteam versorgt in der Regel ein Alten- und Pflegeheim pro Tag. Hintergrund: Der Impfstoff wird von den mobilen Teams abgeholt und vor Ort aufbereitet. Vor und nach der Impfung werden Impfaufklärungs- und Dokumentationsarbeiten durchgeführt.
Wie viele Impfdosen kann ein Team pro Tag verimpfen?
Seit 11. Januar 2021 darf jedes der 13 aktuell eingesetzten Impfteams täglich 100 Impfdosen pro Landkreis verimpfen, in den kreisfreien Städten perspektivisch zwei Teams 200 Dosen. Die Zahl der geplanten Impfdosen in den Landkreisen wird sich an der jeweiligen Bevölkerungszahl des Landkreises orientieren.
Wie lange wird es dauern bis alle 970 Alten- und Pflegeheime in Sachsen mit der Schutzimpfung versorgt sind?
Ein Abschluss der Impfungen bei den Impfwilligen unter den mehr als 58.000 Heimbewohnern in Sachsen kann augenblicklich schwer eingeschätzt werden. Das Gelingen ist abhängig von externen Faktoren, wie beispielsweise dem Gesundheitszustand der Personen. Vorgesehen ist, dass die mobilen Impfteams zunächst befristet bis Ende März 2021 im Einsatz sind.
Unter welchen Rahmenbedingungen kann geimpft werden?
Die Impfung ist freiwillig. Somit muss eine Impfeinwilligungen der Bewohner, deren Angehörigen oder Betreuer vorliegen. Weiterhin muss die Impffähigkeit der Bewohner gewährleistet sein, das heißt, die Impfwilligen müssen gesund sein. Die Heime dürfen nicht unter Quarantäne stehen beziehungsweise nicht betroffene Wohneinheiten sollten sich von den betroffenen strikt abgrenzen lassen.
Wann sollte aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden?
Es können nur Personen geimpft werden, die gesund sind. Bei Krankheiten oder Symptomen wie schweren Allergien oder Erkrankungen des Immunsystems entscheidet der impfende Arzt, ob die Impfung durchgeführt werden kann. Keine Impfung sollte bei Personen stattfinden, die akut an einer Infektionserkrankung jedweder Art oder Entzündungen eines Organs leiden. Bei einer Erkrankung an Covid-19 auch nicht, wobei man nach vollständiger Genesung auch diesen Betroffenen die Impfung empfiehlt.
Wie kann sich ein Altenpflegeheim für eine Impfung registrieren?
Die Alten- und Pflegeheime wenden sich an das Koordinationszentrum des DRK. Dort ist festgelegt, welches Pflegeheim wann angefahren werden kann.
Impfen die mobilen Teams perspektivisch auch in privaten Haushalten?
Das ist zunächst nicht angedacht. Privatpersonen sollen sich in den stationären Impfzentren impfen lassen. Ausnahmen könnten für Behinderte oder sich in privater pflegerischer Betreuung befindliche Personen getroffen werden. Das würde auch für ambulante Pflegeeinrichtungen zutreffen. Ziel wäre es, dass Bewohner und Tagesgäste keine Impfzentren aufsuchen müssen.