Fast 580.000 Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide

Grundsteuerreform Für die Berechnung der neuen Grundsteuer mussten auch die Grundstücke in Sachsen neu bewertet werden. Zahlreiche Eigentümer reichten Beschwerde ein nach verschickten Bescheiden - teilweise mit Erfolg.

Die Finanzämter in Sachsen müssen sich infolge der Grundsteuerreform weiter mit einer hohen Zahl von Einsprüchen beschäftigen. Bis zum 31. Juli gingen insgesamt fast 580.000 Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide ein, wie aus einer Antwort von Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) auf eine kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Franz Sodann hervorgeht. Zuerst hatten "Sächsische Zeitung" und "Leipziger Volkszeitung" berichtet. Demnach gibt es außerdem 58 Klageverfahren von 25 Klägern.

Konkret wurden bis Ende Juli 334.096 Einsprüche gegen Grundsteuerwert-Feststellungsbescheide eingereicht - etwa gegen jeden fünften der bis 5. August erlassenen Bescheide (1.662.570). 32.584 Fälle wurden bisher erledigt, in fast 63 Prozent der Fälle wurde dem Einspruch stattgegeben (20.445).

Dazu kommen rund 245.777 Einsprüche gegen Grundsteuermessbetrags-Bescheide, wovon 25.516 erledigt wurden. Hier lag der Anteil der Fälle, bei denen dem Einspruch stattgegeben wurde, bei 59 Prozent (15.128).

Grundsteuer wird ab 2025 neu berechnet

Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Für die Neuberechnung mussten Immobilieneigentümer Grundsteuererklärungen abgeben.

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt dann in der Regel in einem mehrstufigen Modell. Auf Grundlage der Grundsteuererklärung berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert eines Grundstücks. Danach folgt ein Grundsteuerwertbescheid.

Mit diesem Bescheid berechnet das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag, welcher ebenfalls durch einen Bescheid festgesetzt wird. Anschließend wird dieser Betrag mit dem jeweiligen Hebesatz der Kommune multipliziert, um die Grundsteuer zu berechnen.



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